60 Selbstanzeigen und eine unfreiwillige Fremdanzeige sind bei der Stadt eingegangen. Wer sich freiwillig gemeldet hat, darf eine Ferienwohnung trotz des Zweckentfremdungsverbots weiterbetreiben.

Stuttgart - Das umstrittene Zweckentfremdungsverbot zeigt bereits Wirkung. Bei der Stadtverwaltung sind bisher 60 Selbstanzeigen eingegangen. Hinzu kommt eine unfreiwillige Fremdanzeige. Aufgrund eines Presseberichts ermittelt die Landeshauptstadt nun gegen die Vermieterin einer Ferienwohnung.

 

Mit dem Gesetz, das in Stuttgart eine Grundsatzdebatte um den Wert des Eigentums ausgelöst hatte, können Immobilieneigentümer mit Geldstrafen von bis zu 50 000 Euro belegt werden, falls sie eine Wohnung ohne Grund mehr als sechs Monate leer stehen lassen. Zudem greift das Zweckentfremdungsverbot, wenn Wohnraum für kommerzielle Zwecke genutzt wird – also statt an Dauermietern an Feriengäste vermietet wird.

Bestandsschutz bei Selbstanzeige

Das Verbot gilt in der Landeshauptstadt seit Jahresbeginn. „Seither sind rund 60 Selbstanzeigen eingegangen“, berichtet der Pressesprecher der Stadt, Sven Matis. Die Selbstanzeige hat für die Betroffenen den Vorteil, dass für sie Bestandsschutz gilt. „Wer sich freiwillig meldet, darf seine Ferienwohnung weiter betreiben“, so Matis gegenüber der Stuttgarter Zeitung.

Neben den Selbstanzeigen sind bei der Stadt zudem bereits einige sogenannte Fremdanzeigen eingegangen. Dabei handelt es sich um Hinweise von Bürgern, die mutmaßliche Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot bei der Gemeinde angemahnt haben. „Diesen Fällen werden wir größtenteils erst dann nachgehen können, wenn die beiden dafür eigens vorgesehenen Stellen beim Baurechtsamt auch besetzt sind“, so Matis.

Pressebericht führt zu Ermittlungen der Stadt

Einige Fälle will die Stadt jedoch schneller in Angriff nehmen. Einer davon ist der Verwaltung aufgrund eines Presseberichts aufgefallen. Im Immobilienbrief, einem digitalen Nachrichtenangebot speziell für die Immobilienbranche, wurde die Vermieterin einer Ferienwohnung öffentlich angegangen. „Die Dame hat sich bei uns gemeldet und die Immobilienbranche generell als widerlich beschimpft“, berichtet der Herausgeber, Frank Peter Unterreiner. Der hat daraufhin recherchiert. „Das Ergebnis war, dass die Dame selbst ein 28-Quadratmeter-Apartement für bis zu 950 Euro Miete im Monat als Ferienwohnung im Internet anbietet“, so Unterreiner. Dass die Stadt seinen Bericht als Anzeige wertet, kommentiert Unterreiner so: „Wer selbst einen hohen moralischen Anspruch an andere anlegt, muss dem selbst auch gerecht werden.“

Die Frist für eine Selbstanzeige ist im Übrigen am Jahresbeginn, also mit Inkrafttreten des Verbots, abgelaufen. „Der Bestandsschutz kann auch nur bei Ferienwohnungen greifen“, erklärt Stadtsprecher Sven Matis. Leerstand könne man sich hingegen nicht genehmigen lassen. Der Landtag hat das Gesetz im Dezember 2013 beschlossen und die Kommunen ermächtigt, es bei Wohnungsmangel einzuführen. Stuttgart ist die dritte Stadt im Südwesten, in der das Verbot gilt. Stuttgarts OB Fritz Kuhn (Grüne) soll das „mehrere Hundert Wohnungen pro Jahr“ auf den Wohnungsmarkt bringen. Freiburg hatte das Gesetz sofort nach dem Landesbeschluss im Januar 2014 eingeführt. Konstanz hat das Verbot im März 2015 eingeführt. Laut