Der Winter neigt sich dem Ende zu. Eine gute Gelegenheit, um zu schauen, wie zuverlässig die Heizung lief: Gab es Probleme mit kalten Heizkörpern? Oder ist der Energieverbrauch zu hoch? Dann kann eine Optimierung der Heizung helfen.
Eine Heizung, die nicht einwandfrei läuft, kann durch eine Optimierung schnell auf Vordermann gebracht werden. Es gibt verschiedene Stellschrauben, um die Heizung zu optimieren. Was zu tun ist, hängt unter anderem davon ab, welches Heizsystem installiert ist und welche Energieträger zum Einsatz kommen.
Egal ob Gasheizung, Pelletkessel oder Wärmepumpe – die Einstellungen zu optimieren, ist bei jedem Heizsystem wichtig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Heizungsoptimierung mit einem Fördersatz von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Wer die Heizung im Rahmen des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) optimiert, kann einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozent erhalten. Maximal ist also ein Zuschuss von 20 Prozent möglich. Beim Heizen mit fossilen Brennstoffen kann die Heizungsoptimierung nur dann beantragt werden, wenn der Wärmeerzeuger nicht älter als zwanzig Jahre ist. Ansonsten fördert das BAFA die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
• hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage mitsamt Einstellen der Heizkurve
• Austausch von Heizungspumpen sowie das Anpassen der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
• Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
• im Falle einer Wärmepumpe auch deren Optimierung
• Dämmung von Rohrleitungen
• Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
• Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
• Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
• Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen
Tipp: Auf dem Serviceportal intelligent-heizen.info steht der Optimierungsrechner zur Verfügung, mit dem das persönliche Einsparpotenzial errechnet werden kann. Auch das Beispielhaus mit anklickbaren Systemkomponenten ist hilfreich, um zu verstehen, wo Energie eingespart werden kann.
Werden die Räume im Haus beim Heizen nicht gleichmäßig warm, ist das nicht nur ungemütlich, es bedeutet auch Wärmeverluste. Denn häufig wird durch Hochdrehen der Heizung gegen reguliert. In diesem Fall ist es ratsam, von einem Fachbetrieb einen hydraulischen Abgleich durchführen zu lassen. Bei diesem Verfahren wird genau ermittelt, wie hoch der Heizbedarf in den einzelnen Räumen ist. Entsprechend kann die optimale Vorlauftemperatur eingestellt werden. Außerdem überprüft der Fachbetrieb weitere Komponenten des Heizsystems wie die Heizungspumpe, einzelne Heizkörper oder die Thermostatventile. Mit einem hydraulischen Abgleich kann ein Fachbetrieb die Heizung so einstellen, dass alle Heizkörper mit der benötigten Menge an Heizwasser versorgt werden.
Achtung: Bei wassergeführten Heizsystemen muss der hydraulische Abgleich nach Verfahren B gemäß Formular „Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für die BEG-Förderung (Einzelmaßnahmen)“ der VdZ-Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V.erfolgen.
Als Herzstück der Heizung sorgt die Heizungspumpe dafür, dass das Wasser im Heizkreislauf zirkuliert und die Wärme gleichmäßig im Gebäude verteilt wird. Problematisch sind vor allem alte Heizungspumpen, die ihre Leistung nicht an den jeweiligen Wärmebedarf anpassen. Das ist zum Beispiel bei ungeregelten Standardpumpen aus den 1990er Jahren der Fall. Hier kann der Verbrauch bei 221 kWh im Jahr liegen. Mit einer Hocheffizienzpumpe, die ihre Leistung automatisch an den tatsächlichen Wärmebedarf anpasst, können bis zu 75 % elektrischer Energie eingespart werden, denn diese arbeitet mit einer Leistung zwischen 7 und 25 Watt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass moderne Hocheffizienzpumpen den benötigten Volumenstrom der Anlage anpassen und dadurch störende Fließgeräusche vermieden werden. Übrigens: Seit Januar 2013 dürfen innerhalb der Europäischen Union nur noch stromsparende Hocheffizienzpumpen auf den Markt gebracht werden.
Seit 2024 können auch Fördermittel für die Optimierung einer Biomasseanlage beantragt werden. In diesem Fall gibt es einen Zuschuss zur Emissionsminderung von pauschal 50 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Staubemissionen deutlich gesenkt werden, das heißt um mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Ausgangswert. Die Förderung gibt es nur für Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 4 Kilowatt, die älter als zwei Jahre sind. Es sind außerdem die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nach § 25 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) einzuhalten.
Weiterführende Informationen rund um die Heizungsoptimierung und die Fördermöglichkeiten stehen auf dem Serviceportal https://intelligent-heizen.info/ zur Verfügung. Redaktion
Fluchtweg muss frei bleiben
Expertentipps vom Verband Privater Bauherren: Wenn elektrische Rollläden den Fluchtweg versperren
Ob Feuer, Erdbeben oder gewaltsamer Einbruch – im Fall der Fälle ist ein unverstellter, rasch zugänglicher Rettungsweg überlebenswichtig.
Deshalb sehen sämtliche Landesbauordnungen in Deutschland auch im privaten Ein- und Zweifamilienhaus bestimmte Anforderungen an Rettungswege vor.
Wenn der direkte Weg aus dem Haus ins Freie versperrt ist, etwa, weil die Haustür abgeschlossen wurde oder Flur beziehungsweise Treppenhaus aufgrund von Feuer oder Rauchbildung nicht mehr passierbar sind, muss die Flucht über den zweiten Rettungsweg erfolgen können. Daher ist vorgeschrieben, dass eine eigenständige Nutzungseinheit auf jedem Geschoss, in dem sich Aufenthalts- oder Arbeitsräume befinden, über einen zweiten Rettungsweg verfügen muss. Dabei handelt es sich in der Regel um Fenster, Terrassen- und Balkontüren, durch die Menschen ins Freie flüchten können, wenn Treppenhaus und Eingang unpassierbar sind. Wichtig: Ein als zweiter Rettungsweg geeignetes Fenster muss mindestens 90 Zentimeter breit und 120 Zentimeter hoch sein und darf eine maximal 120 Zentimeter hohe Brüstung haben.
Viele Bauherren entscheiden sich für die Installation eines elektrischen Rollladenantriebs an allen Fenstern. Zum Beispiel beim altersgerechten Umbau einer Wohnung sind elektrische Rollläden die erste Wahl, denn für Senioren sind sie leicht zu bedienen und ersparen den Bewohnern das bei großen Fenstern anstrengende Hochziehen der Rollläden. Außerdem kann man auf die althergebrachten mechanischen und unschönen Gurtroller verzichten, auch optisch bedeutet die elektrische Ausstattung folglich eine Aufwertung des Interieurs.
Diese Entscheidung für die Komfort-Ausstattung kann im Ernstfall aber fatale Konsequenzen haben. Denn wenn bei einem Feuer der Strom ausfällt, lassen sich die elektrisch betriebenen Modelle aufgrund der eingebauten Aufschiebesperre nicht öffnen, sodass der zweite Rettungsweg versperrt ist.
Der Verband Privater Bauherren (VPB) schlägt deshalb folgende Lösungsvarianten vor:
1. Am ausgewiesenen zweiten Rettungsweg wird ein althergebrachter, mit Gurten bedienbarer Rollladen installiert.
2. Falls der zweite Rettungsweg mit einem elektrisch betriebenen Rollladen ausgestattet ist, sollte ein Pufferakku eingesetzt werden, mit dem sich der Rollladen bei einem Stromausfall öffnen lässt.
3. Der elektrisch betriebene Rollladen am zweiten Rettungsweg wird mit einer zusätzlichen Nothandkurbel ausgestattet, sodass er auch bei einem Stromausfall geöffnet werden kann.
4. Eine einfache, allerdings brachiale Methode, den zweiten Rettungsweg frei zu machen, ist der beherzte Einsatz einer Feuerwehraxt, allerdings ist der Rollladen dann auch kaputt.
Übrigens: Auch ein im Keller eingerichtetes Homeoffice ist ein Aufenthaltsraum, der über einen zweiten Rettungsweg verfügen muss. VPB/sel