Anzeige

Familie & Leben

Bestattungskosten: So lässt sich finanziell vorsorgen

Selbst wenn es keine pompöse Zeremonie und keinen ausschweifenden Leichenschmaus gibt: Beerdigungen gehen richtig ins Geld. Es gibt aber Möglichkeiten, Hinterbliebene zu entlasten.

Bestattungskosten: So lässt sich finanziell vorsorgen

Foto: Pixabay/conserdesign

Es ist sinnvoll, sich frühzeitig mit den Angehörigen rund um das Thema Tod auszutauschen: So ist zum einen klar, wie die Wünsche und Vorstellungen eines Menschen aussehen. Zum anderen, woher das Geld für Beisetzung, Grabmal, Friedhofsgebühren und Co.kommt.

Die Erstellung eines Testaments kann ein guter Anlass sein, um mit den Angehörigen ins Gespräch zu kommen. Es einfach nur dort niederzuschreiben, ist hingegen keine gute Idee. Denn Aeternitas, eine Verbraucherinitiative für Bestattungskultur, weist darauf hin, dass eine Testamentseröffnung in der Regel erst deutlich nach der Bestattung erfolgt. Angehörige fischen bis dahin ansonsten im Trüben.

Was aber sind nun die Möglichkeiten, um die Beisetzung zu finanzieren?

1. Genügend Nachlass vermachen: Wer im Alter genügend Geld auf der hohen Kante hat, kann darauf vertrauen, dass es den Hinterbliebenen nicht daran mangelt, die Beerdigung zu finanzieren. Immerhin fällt der Nachlass in aller Regel an die Menschen, die für Organisation und Kosten aufkommen. Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge rät aber dazu, im Testament eine entsprechende Regelung für die Finanzierung der Bestattung zu treffen. So kann bei einer Erbengemeinschaft möglicher Streit verhindert werden.

Ein großer Nachteil an dieser Variante laut Aeternitas: Selbst der Erbteil, der für die Bestattung vorgesehen ist, wird frühestens einige Wochen nach der Beisetzung und der Testamentseröffnung an die Erben ausgezahlt. Die Kosten fallen aber deutlich früher an und müssen daher vorgestreckt werden.

2. Treuhandkonto anlegen: Wer verhindern will, dass die Erben in Vorleistung gehen müssen, kann auch mit einem sogenannten Treuhandkonto vorsorgen. Dazu vertrauen Menschen Dritten schon zu Lebzeiten einen gewissen Geldbetrag an, der zweckgebunden ist und daher einzig und alleine für die Bestattungskosten verwendet werden kann. „Meist wird ein Treuhandkonto im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages eingerichtet“, sagt Morgenstern. Darin können zum Beispiel auch Vorgaben zur Beerdigung festgehalten werden.

Der Bestattungsvorsorgevertrag wird mit einem Bestattungshaus geschlossen. Das Treuhandkonto mit der notwendigen Gesamtsumme sollte laut Aeternitas aber unbedingt von einer Treuhandstelle verwaltet werden. Das sind Morgenstern zufolge etwa Anwälte oder Steuerberater. So wird das Risiko ausgeschlossen, dass das Geld bei Geschäftsaufgabe oder Insolvenz eines Bestattungsunternehmens weg ist. Im Bestattungsfall wird das Geld auf dem Treuhandkonto freigegeben und an das Bestattungshaus ausgezahlt.

Der Vorteil dieser Variante: Sie ist sicher, die Hinterbliebenen müssen nicht in Vorleistung gehen und können die Wünsche des Verstorbenen nicht verfehlen. Der Nachteil: Die Dienstleistung des Treuhandverwalters muss vergütet werden.

3. Abschluss einer Sterbegeldversicherung: Wer nur wenig Geld zur Verfügung hat, kann auch über den Abschluss einer Sterbegeldversicherung nachdenken. Eine solche Police, die zu relativ geringen Beiträgen zu haben ist, zahlt im Sterbefall einen festgelegten Betrag an die im Versicherungsvertrag benannte Person aus. Das ist im Regelfall diejenige, die auch die Bestattung organisieren und bezahlen soll. Dabei gilt: Je später die Versicherung abgeschlossen wird, desto teurer wird der Beitrag.

Der Nachteil: Der volle Versicherungsschutz besteht laut Aeternitas oft erst ein oder zwei Jahre nach Abschluss der Police. Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist außerdem darauf hin, dass es deutlich größere Risiken mit sehr viel höherem Schadenspotenzial gibt. Wer ohnehin wenig Geld zur Verfügung hat, sollte also besser in Privathaftpflicht-, Wohngebäude- oder Hausratversicherung investieren. Erst wenn nach Absicherung der gewichtigeren Risiken noch Geld übrig ist, sollte man über den Abschluss einer Sterbegeldversicherung nachdenken.

4. Abschluss einer Risikolebensversicherung: Statt der Sterbegeldversicherung könne man sich auch überlegen, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, sagt Verbraucherschützer Grieble. Eine solche Police sichert Hinterbliebene für den eigenen Todesfall finanziell ab. Tritt der Versicherungsfall mit dem Tod ein, erhalten Hinterbliebene den vereinbarten Betrag. In jungen Jahren sind die Beiträge dafür Aeternitas zufolge oft günstig, im Alter steigen sie an.

Nachteil: Ein Abschluss ist oft nur bis zum Alter von 65 Jahren möglich. Außerdem hat diese Versicherung meist eine zeitliche Begrenzung. Mit beispielsweise 70, 80 oder 85 Jahren verliert man den Schutz, das eingezahlte Geld ist ebenfalls weg aufgebraucht für den bis dahin erhaltenen Versicherungsschutz.

5. Rentenzahlung: Bei Verstorbenen, die bereits eine Rente erhalten haben und einen Ehepartner hinterlassen, läuft die Rentenzahlung nach dem Tod noch drei Monate weiter. Darauf weist Peter Grieble hin. Wird das Geld nicht für andere Zwecke wie etwa Mietzahlungen benötigt, kann es unter Umständen für die Bestattung dienen.

Übrigens: Auf Antrag können die drei Renten sogar als Vorschuss, also in einer Summe, ausgezahlt werden. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Eintritt des Todes beim Renten Service der Deutschen Post zu stellen.

6. Auf die Hinterbliebenen vertrauen: Menschen mit geringen Einnahmen, die keine Möglichkeit haben, selbst Vorsorge zu treffen, bleibt nichts anderes übrig, als auf die Möglichkeiten ihrer Angehörigen zu vertrauen. Unter Umständen können diese schon zu Lebzeiten für die Beiträge einer Sterbegeldversicherung aufkommen oder anderweitig finanzielle Unterstützung leisten, gibt Grieble zu bedenken.

Von Christoph Jänsch, dpa

View is not found