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Leonberg

Institut der Deutschen Zahnärzte: Zähne gerade rücken

Eine Zusatzversicherung für kann Eltern vor hoher Zahnspangen finanzieller Belastung schützen.

Institut der Deutschen Zahnärzte: Zähne gerade rücken

Für 97,5 Prozent der Acht- und Neunjährigen sind Zahnspangen medizinisch notwendig. Foto: weyo - stock.adobe.com/djd

Schiefe Kiefer sind ganz normal - für 97,5 Prozent der Acht- und Neunjährigen sind Zahnspangen medizinisch notwendig. Das zeigt die Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie vom Institut der Deutschen Zahnärzte.

Kein Geld von der Kasse?

Bei der repräsentativen Untersuchung wurde mehr als 700 Acht- und Neunjährigen ,,auf den Zahn gefühlt". Ergebnis: Bei gut 40 Prozent sind die Fehlstellungen so ausgeprägt, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für die übliche Korrektur übernimmt. Doch was ist mit leichten Zahnfehlstellungen? KIG-Grad 2 ist am weitesten verbreitet: Bei 57 Prozent der untersuchten Mädchen und Jungen gibt es medizinische Gründe für eine kieferorthopädische Regulierung. Allerdings übernehmen die Krankenkassen hier keine Kosten.

Probleme machen krank

Schiefe Zähne sind aber nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern können auch gesundheitliche Folgen haben. Konstantin von Laffert, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, sagt: ,,Es wurde festgestellt, dass Kinder mit Zahn- und Kieferfehlstellungen mehr funktionelle Einschränkungen bei der Lebensqualität aufweisen, weil sie mehr Schwierigkeiten beim Kauen haben. Außerdem haben sie öfter Schmerzen im Mund." Unbehandelt können später Kopf- und Nackenschmerzen, Schwindel oder Zahnentzündungen dazukommen.

Versicherung helfen

Je nachdem, wie lange die Behandlung dauert und welche Spangenart verwendet wird, kostet die Zahnregulierung bis zu 6.500 Euro. Eltern können mit einer Krankenzusatzversicherung privat vorsorgen. Viele leisten auch bei leichten Fehlstellungen und für die beliebten unsichtbaren Zahnspangen. Wichtig ist es, frühzeitig eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Denn: Die Behandlung kann nicht mehr versichert werden, wenn die Kiefer-Fehlstellung schon festgestellt wurde. djd

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