Stuttgart - Lange hat es niemanden interessiert, wem die Stützmauer gehört, die das Grundstück an der Wilhelm-Hertz-Straße 9 und das des Landkreistags Baden-Württemberg an der darunter liegenden Panoramastraße trennt. Doch 2017 haben sich laut Mara Kurtanjek Risse in der etwa 30 Meter langen Mauer am Kriegsberg gezeigt. Kurtanjek ist überzeugt, dass sie mit den Sprengungen für das Projekt Stuttgart 21 ein Jahr zuvor zusammenhängen. Und seit dem Auftreten der Risse ist es immens wichtig, in wessen Besitz sich die Mauer befindet. Denn der Eigentümer oder die Eigentümerin der Stützmauer hat für die Kosten einer Sanierung aufzukommen oder muss sich – bei ungewissem Ausgang – mit der Bahn auseinandersetzen.
Landkreistag erwartet eine „rasche“ Sanierung der Mauer
Die Geschäftsstelle des Landkreistags Baden-Württemberg steht auf dem Standpunkt, dass die Erhaltungspflicht für die Mauer bei der Eigentümerin des Gebäudes Wilhelm-Hertz-Straße 9 liegt. „Aufgrund der Aufschüttungen und der Erhöhung des Bodenniveaus, die der vorige Eigentümer im Zuge der Errichtung des Wohnhauses hat vornehmen lassen, ist die heutige Eigentümerin verpflichtet, erforderliche und den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Absicherungsmaßnahmen und Sanierungsarbeiten an der Stützmauer vorzunehmen“, erklärt Sprecher Michael Schlichenmaier. Er versichert, dass der Landkreistag bereit sei, die Eigentümerin des Hanggrundstücks bei den erforderlichen Baumaßnahmen durch die Schaffung einer Zugangsmöglichkeit über das Verbandsgrundstück zu unterstützen. „Wir setzen weiterhin darauf, dass die Eigentümerin des Oberliegergrundstücks die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen rasch in Auftrag gibt und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden kann“, sagt er.
Bahn fordert zunächst eine Klärung der Eigentumsverhältnisse
Kurtanjek ärgert sich über ihrer Meinung nach so viel falsches Entgegenkommen. Sie habe das Grundstück vor zwei Jahren vermessen lassen, und es sei zweifelsfrei geklärt, dass die einsturzgefährdete Stützmauer dem Landkreistag gehöre und der für die Sanierung zuständig sei. Und das einmal mehr, da die Mauer errichtet worden sei, als der Eigentümer des Grundstücks Panoramastraße sein Gelände für einen Anbau am Haus hangwärts habe abgraben lassen. „Obwohl das eigentlich Sache des Landkreises gewesen wäre, habe ich Schadensmeldung bei der Bahn eingereicht“, so Kurtanjek. Unterstützt wird sie vom Netzwerk Killesberg und Umgebung. Das Netzwerk sieht laut Sprecher Ulrich Hangleiter die Bahn auch deshalb in der Pflicht, weil „die Sprengungen die Bewegungen am Kriegsberg“ beschleunigen würden. Außerdem verweist Hangleiter auf benachbarte Häuser, bei denen durch Sprengungen für S 21 Schäden aufgetreten seien, für die die Bahn die Schadensregulierung übernommen habe.
Die Bahn hält allerdings in dem aktuellen Fall die Besitzrechte für nicht geklärt. „Um einen Schaden regulieren zu können, ist es grundsätzlich notwendig, dass die jeweiligen Eigentumsverhältnisse eindeutig geklärt sind. Nach den uns vorliegenden Informationen ist dies hier noch nicht der Fall“, erklärt ein Bahnsprecher auf Anfrage. Mittlerweile haben sowohl der Landkreistag Baden-Württemberg als auch Mara Kurtanjek den Streit über die Besitzverhältnisse in Sachen Stützmauer ihren Anwälten übergeben.