Weder der Landkreistag Baden-Württemberg noch eine Hauseigentümerin wollen für die Sanierung der Stützmauer zwischen ihren Grundstücken zuständig sein. Diese ist möglicherweise durch Sprengungen für Stuttgart 21 beschädigt worden.
Stuttgart - Lange hat es niemanden interessiert, wem die Stützmauer gehört, die das Grundstück an der Wilhelm-Hertz-Straße 9 und das des Landkreistags Baden-Württemberg an der darunter liegenden Panoramastraße trennt. Doch 2017 haben sich laut Mara Kurtanjek Risse in der etwa 30 Meter langen Mauer am Kriegsberg gezeigt. Kurtanjek ist überzeugt, dass sie mit den Sprengungen für das Projekt Stuttgart 21 ein Jahr zuvor zusammenhängen. Und seit dem Auftreten der Risse ist es immens wichtig, in wessen Besitz sich die Mauer befindet. Denn der Eigentümer oder die Eigentümerin der Stützmauer hat für die Kosten einer Sanierung aufzukommen oder muss sich – bei ungewissem Ausgang – mit der Bahn auseinandersetzen.