Artemisia aus Winnenden So geht es im Tee-Streit weiter

Die Pflanze Artemisia annua enthält zahlreiche Wirkstoffe. Foto: Stoppel

Das Verwaltungsgericht urteilt bald, ob das Landratsamt Waiblingen zu Recht den Verkauf von Artemisia-Tee verboten hat. Die Kläger wollen weiter für ihre Sache kämpfen.

Winnenden - Das zuständige Verwaltungsgericht Stuttgart wird nach den Worten der Vorsitzenden Richterin „alsbald“ ein Urteil im seit Jahren andauernden Streit um die Heilpflanze Artemisia annua verkünden. Am Dienstagvormittag lief im Gericht die mündliche Verhandlung des Falls, bei dem die Eigentümerin eines Versandhandels in Winnenden sich gegen ein vom Landratsamt verfügtes Verkaufsverbot wehrt.

 

Dieses hatte die Kreisbehörde im Jahr 2019 verfügt, weil der Tee aus den Blättern der Pflanze ihrer Einschätzung nach ein sogenanntes neuartiges Lebensmittel ist – und diese müssen laut der Novel Food Verordnung der Europäischen Union zunächst zeit- und kostenintensive Sicherheitsprüfungen durchlaufen, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Als neuartig gelten laut dieser Verordnung alle Lebensmittel, die vor dem Stichtag 15. Mai 1997 in der EU nicht „in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet“ wurden.

Ist Artemisia-Tee ein neuartiges Lebensmittel?

Es gelte daher als erstes zu klären, ob es sich bei dem Tee tatsächlich um ein neuartiges Lebensmittel handle, sagte die Richterin. Sollte das der Fall sein und es für das Produkt kein Zulassungsverfahren geben, „dann ist das Landratsamt zum Eingreifen verpflichtet“. Der Anwalt der Klägerin, Eisenhart von Loeper, argumentierte, die Heilpflanze sei seit Jahrtausenden in der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) als entzündungshemmend und stark antiviral wirkend bekannt, in Europa seit den 1970er- und 1980er-Jahren.

Wegen seiner stark gesundheitsfördernden Wirkung dürfe der Tee nicht verboten werden, sondern müsse möglichst vielen Menschen zur Verfügung stehen. Das Novel-Food-Verfahren, das eigentlich zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher gedacht sei, pervertiere sich selbst. „Es ist eine Blockade für alles, was kleine und mittelständische Unternehmen machen, denn für dieses Verfahren sind Tierversuche und viel Geld nötig.“ Das Novel-Food-Verfahren passe tatsächlich nur auf Großunternehmen, bestätigte die Richterin.

Die Strategie des Versands, die Blätter als Rohstoff zu deklarieren, bezeichnete sie aber als „nicht besonders glücklich. Das hat Ihnen weder das Verwaltungsgericht noch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim abgenommen.“ Sie sagte, sie könne sich als „einzige Möglichkeit“ vorstellen, den Status quo für einige Zeit zu dulden und abzuwarten, bis ein Genehmigungsverfahren für Tee aus der Pflanze Artemisia annua anamed abgeschlossen sei. „Sie brauchen eine Zulassung als Lebens- oder Arzneimittel. Wobei Sie für eine Zulassung als Arzneimittel zu klein sind, das kann nur ein großer Konzern“, räumte die Richterin ein.

Richterin sieht Zulassung als „einzige Möglichkeit“

Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Ein Tee erhitzt die Gemüter

Tatsächlich habe man zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wegen einer Zulassung Kontakt aufgenommen – und die Auskunft erhalten, ein Zulassungsverfahren als Arzneimittel sei sinnlos, hieß es von Klägerseite. Der Versuch, Artemisia annua als Lebensmittel zuzulassen, sei laut der EU-Kommission ebenfalls nicht möglich, weil die Pflanze so viele arzneiliche Wirkstoffe enthalte.

Landratsamt will rasche Entscheidung

Anwalt von Loeper drängte auf eine Einzelfallentscheidung, verwies auf staatliche Anerkennung wie etwa die des baden-württembergischen Staatsministeriums, das 50 000 Euro gestiftet hat, um Artemisia, das auch als Malariamittel eingesetzt wird, in Burundi zu verbreiten. Eine Einzelfallentscheidung lehnte die Richterin mit dem Argument, das EU-Recht stehe darüber, ab.

Für eine Vertagung bis zum Abschluss eines Zulassungsverfahrens war das Landratsamt ohnehin nicht offen, dessen Vertreter teilten mit: „Wir wollen eine Entscheidung.“ Eben jene werden die am Prozess Beteiligten in schriftlicher Form vom Verwaltungsgericht Stuttgart erhalten. Sollte sie das Verkaufsverbot gegen seine Mandantin bestätigen, will Anwalt von Loeper vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen.

Weitere Themen

Weitere Artikel zu Verwaltungsgericht Rems-Murr-Kreis