Hirsche dürfen in acht Bundesländern nur in wenigen Bezirken leben. Experten fordern jetzt, dass die Tiere sich ihren Lebensraum selbst suchen sollen.
Stuttgart - Die Natur meint es in diesen Novembertagen gut mit dem Rotwild: Es gibt reichlich Bucheckern und Eicheln zu fressen, so dass die Tiere ihre Energiereserven für den Winter auffüllen können. Weniger gut meint es dagegen der Mensch mit dem Rotwild. In Deutschland hat er der natürlichen Verbreitung dieser Hirschart einen Riegel vorgeschoben. In acht Bundesländern, darunter Baden-Württemberg und Bayern, soll sich das Rotwild qua amtlicher Verordnung ausschließlich in ausgewählten Gebieten aufhalten. "Die behördliche Abgrenzung von sogenannten Rotwildbezirken ist in dieser Form in Europa einmalig", beklagt Andreas Kinser, Forst- und Jagdreferent der Deutschen Wildtier-Stiftung.
In Baden-Württemberg sind die Reservate in einer Rotwildverordnung gesetzlich geregelt, die vom 28. März 1958 datiert. Sie gilt für zwei Bereiche im Nord- und Südschwarzwald, im Odenwald, im württembergischen Allgäu und im Schönbuch. Verlassen die Tiere die Rotwildgebiete, müssen sie geschossen werden, denn außerhalb dieser fünf Gebiete gilt ein Abschussgebot. Einzige Ausnahme sind Kronenhirsche, deren Geweih eine aus drei Enden gebildete Krone aufweist.
Der Mensch verhindert die Durchmischung der Bestände
Wildtierexperte Kinser formuliert das drastisch: "Außerhalb der Rotwildgebiete muss das Rotwild ausgerottet werden." Die Stiftung fordert deshalb, die Rotwildbezirke aufzuheben. Der Grund: sie verstoßen gegen das Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt, das Deutschland 1992 unterzeichnet hat. Als Vertragsstaat sei es verpflichtet, den Bestand lebensfähiger Populationen zu fördern und zu schützen. Dies, so Kinser, schließe eine regionale Ausrottung aus.
In Baden-Württemberg findet die Initiative der Naturschützer den Beifall der Jäger: "Die Rotwildverordnung ist nicht mehr zeitgemäß und muss aufgehoben werden", sagt Klaus Lachenmaier, Referent für Natur- und Umweltschutz im Landesjagdverband Baden-Württemberg. Wenn Wolf und Luchs wieder überall heimisch werden dürften, müsse das für das Rotwild auch gelten. Ein wesentliches Argument: die Eingrenzung in geografisch definierte Gebiete ist wildbiologisch falsch. Die Jäger wollen stattdessen auf Verbreitungsschwerpunkte setzen, die der Tierart die Besiedlung neuer Lebensräume ermöglichen soll. Auch der Ökologe Sven Herzog von der Technischen Universität Dresden hält von Rotwildgebieten wenig. "Das Rotwild sollte sich selbst seinen Lebensraum suchen dürfen, aber trotzdem bejagt werden", sagt er. Weil der Mensch die Wanderung von Einzeltieren und Rudeln durch Gesetze unterbinden wolle, verhindere er die natürliche Durchmischung der Bestände. "Dies reduziert auf Dauer die genetische Vielfalt der Art. Die Tiere werden dadurch langfristig beispielsweise anfälliger für Krankheiten und Seuchen", argumentiert Herzog.