Stuttgarts OB Frank Nopper (CDU) findet sich nicht damit ab, dass Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) die Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Stuttgart aufrecht erhalten will, obwohl die Schadstoffgrenzwerte seit mehreren Jahren eingehalten werden.
Nopper erinnert an die Vorgaben: „Wenn wir feste Grenzwerte haben und wir diese zum dritten Mal in Folge unterschreiten, ist das Festhalten an der ,Kleinen Umweltzone’ der Bürgerschaft nicht mehr zu erklären.“ Sie umfasst den Talkessel sowie die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen. Dort gelten die Restriktionen weiterhin.
Nopper wirft Land Entscheidung nach Gutdünken vor
Auch andere Städte im Land hatten eine zu hohe Schadstoffkonzentration und mussten Einschränkungen des Autoverkehrs hinnehmen. Vielerorts wurden diese Umweltzonen wieder aufgehoben, nachdem sich die Luftqualität verbessert hatte. Stuttgart dürfe nicht willkürlich anders behandelt werden, so Nopper. „Ganz offensichtlich legt das Verkehrsministerium nach eigenem Gutdünken andere Grenzwerte fest. Ich fordere Verkehrsminister Winfried Hermann deswegen nochmals auf, sein fragwürdiges Verbots-Gebaren zu hinterfragen.“
In einer aktuellen Antwort auf eine Anfrage des FDP-Verkehrspolitikers Friedrich Haag macht das Verkehrsministerium Bedenken geltend, „dass die Grenzwerte erneut überschritten werden, wenn durch die Aufhebung von Umweltzonen ältere Fahrzeuge mit höherem Schadstoffausstoß wieder in die Umweltzonen wieder einfahren dürfen“. Das Ministerium bringt Grenzkonzentrationen ins Spiel, die für die Aufhebung der Fahrverbote relevant seien. Wie hoch die im Falle von Stuttgart liegen dürfen, ist unklar. „Das Verkehrsministerium hat die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg gebeten, die Grenzkonzentration zu ermitteln, bei denen die Verkehrsverbote in Stuttgart aufgehoben werden können“, schreibt Berthold Frieß, Ministerialdirektor des Landesverkehrsministeriums. „Die Umweltzone und damit die Verkehrsverbote in Stuttgart können aktuell nicht aufgehoben werden, da bei einer Aufhebung dieser Maßnahme eine Einhaltung der Grenzwerte nicht sichergestellt ist“, macht das Ministerium klar.
Land kontert Kritik
Winfried Hermann lässt die Kritik aus dem Stuttgarter Rathaus nicht auf sich sitzen. „Die Forderung, Verkehrsverbote aufzuheben, weil die Grenzwerte aktuell eingehalten werden, springt zu kurz. Wenn wir das zu früh machen, riskieren wir erneute Grenzwertüberschreitungen. Verantwortliches Handeln sieht anders aus“. In den Städten, in denen man die Umweltzonen wieder aufgehoben habe, liege der Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid zwischen 21 und 29 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, in Stuttgart hingegen zwischen 28 und 34 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Der Grenzwert, der einzuhalten ist, liegt bei 40 Mikrogramm. „Der Vorwurf des Stuttgarter Oberbürgermeisters, wir würden willkürlich handeln, ist ziemlich daneben. Im Gegenteil: Wenn wir die Umweltzone leichtfertig aufheben würden mit der Folge, dass die Grenzwerte wieder überschritten werden, wäre das willkürliches Handeln. Wir handeln aber nach Recht und Gesetz.“
Erfolgloser Vorstoß im vergangenen Jahr
Nopper hatte bereits im Oktober im Ministerium auf die Rücknahme der Restriktionen gedrungen. Hermann habe beschieden, dass die Messwerte zwar unter den Grenzwerten lägen, aber auf einem zu hohen Niveau verharrten. Nopper widerspricht: Nach Unterschreiten der Grenzwerte über drei Jahre hinweg setze er sich entschieden für ein Ende der „Kleinen Umweltzone“ ein.