Bislang darf laut Strafprozessordnung die DNA nur im Hinblick auf das Geschlecht und zur Feststellung der Identität analysiert werden. Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf drängt darauf, dass die Befugnisse bei der Analyse erweitert werden.

Stuttgart - Justizminister Guido Wolf (CDU) macht sich für eine schnelle Erweiterung der Befugnisse der Polizei bei der Nutzung der DNA-Analyse stark. Die wissenschaftlichen Möglichkeiten hätten sich in den vergangenen Jahren erheblich erweitert, sagte Wolf am Mittwoch im Stuttgarter Landtag. Zwischenzeitlich könnten bei den Untersuchungen mit hoher Wahrscheinlichkeit verlässliche Aussagen zu Augen-, Haar- und Hautfarbe und zum Alter getroffen werden. Bislang darf aber laut Strafprozessordnung die DNA nur im Hinblick auf das Geschlecht und zur Feststellung der Identität analysiert werden.

 

Wolf verwies darauf, dass die schwarz-rote Bundesregierung die Erweiterung der Befugnisse bei der DNA-Analyse im Koalitionsvertrag vereinbart habe. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) müsse dieses Vorhaben nun schnell umsetzen.

FDP-Rechtspolitiker Nico Weinmann sagte, es sei richtig, die rechtlichen Möglichkeiten so zu erweitern, dass mehr Erkenntnisse über das äußere Erscheinungsbild der Person hinter der DNA gewonnen werden könnten. Der AfD-Abgeordnete Rüdiger Klos sagte, ein Täter dürfe kein Recht darauf haben, dass Spuren, die zu ihm führen könnten, nicht ausgewertet würden. Der SPD-Abgeordnete Sascha Binder sagte, die DNA-Analyse sei kein Allheilmittel, um jeden Mordfall zu lösen. Nach den vergangenen Mordfällen im Großraum Freiburg war die Diskussion über die DNA-Analyse erneut aufgekommen.