Bandenmitglieder gehen in Revision Mettinger Schießerei – Verurteilte akzeptieren das Urteil nicht

Das Urteil wegen der Schießerei in Mettingen wird geprüft. Foto: dpa

Vier Männer, die das Landgericht Stuttgart wegen der Schießerei in Esslingen-Mettingen zu langen Haftstrafen verurteilt hat, legen gegen die Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof ein.

Die vier Männer, die im Zusammenhang mit der Schießerei in Mettingen vom Landgericht Stuttgart zu langen Haftstrafen verurteilt wurden, akzeptieren das Urteil nicht und haben Revision eingelegt. Die Entscheidung geht nun zur Rechtsprüfung an den Bundesgerichtshof. Das teilte ein Sprecher des Gerichts mit.

 

Den zum Tatzeitpunkt 21-Jährigen, den das Gericht für den Haupttäter hielt, wurde zu sieben Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Er habe gezielt Schüsse auf einen 33-Jährigen abgegeben, der zu einer verfeindeten Bande gehören soll und sich derzeit in einem weiteren Prozess verantworten muss. Ein damals 20-Jähriger soll auf ein Auto gefeuert haben, hinter dem der Kontrahent Schutz gesucht hat. Ihn hat das Landgericht unter anderem wegen versuchten gemeinschaftlichen Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die beiden Männer, die dem Flüchtenden den Weg versperrt hatten, müssen vier und drei Jahre hinter Gitter. Die Verteidiger der Männer hatten auf Notwehr plädiert und Freisprüche oder eine geringe Haftstrafe gefordert.

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