Der Black Friday verleitet auch schon mal zu Fehlkäufen. Doch wie verhält es sich mit Rabatten und Rückgaberecht? Was im Einzelhandel und im Onlinehandel gilt.

Wirtschaft: Imelda Flaig (imf)

Rund um den Black Friday winken Schnäppchen, da lässt sich mancher Kunde leicht zum Fehlkauf verleiten. Doch wann ist ein Umtausch möglich?

 

Viele Kunden gehen davon aus, dass sie ihre Ware umtauschen können, wenn sie nicht gefällt. Ein Umtausch- und Rückgaberecht besteht bei Einzelhandelsgeschäften vor Ort aber nicht. Hier sind Verbraucher auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Wenn nicht schon beim Kauf schriftlich zugesichert wurde, dass die Ware umgetauscht werden kann, muss sie kein Händler zurücknehmen. In der Regel sind Händler allerdings kulant. Anders verhält es sich bei reduzierter Ware, da wird nicht selten von vornherein das aus Kulanz angebotene Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen. Wenn die Ware fehlerhaft ist, muss sie der Verkäufer allerdings zurücknehmen, es sei denn, es waren Hinweise wie beispielsweise „2. Wahl“ oder „Ware mit kleinen Fehlern“ drauf.

14-Tage-Frist bei Onlinebestellungen

Anders läuft es im Onlinehandel. Wer im Internet bestellt, hat generell ein 14-tägiges Widerrufsrecht und kann die Ware zurückschicken, wenn sie ihm nicht gefällt. Das gilt auch für Schnäppchen am Black Friday. Wichtig ist, die Frist einzuhalten.

Einige Onlineshops ermöglichen gar einen Umtausch bis nach Weihnachten, darauf weist der Bankenverband hin. Allerdings sollte man die Rechnungen aufbewahren oder für die Rückgabe den entsprechenden Kontoauszug als Kaufbeleg verwenden.

In der Rückgaberichtlinie des Onlineriesen Amazone heißt es beispielsweise, „in der Weihnachtszeit 2023 können die meisten Artikel, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember gekauft werden, bis zum 31. Januar 2024 zurückgegeben werden.“ Allerdings gibt es auch etliche Ausnahmen – darunter fallen beispielsweise auch personalisierte Produkte.