Vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes endet der Streit zwischen Bahn und einem Stuttgart-21-Kritiker um unter Verschluss gehaltene Unterlagen mit einem Vergleich. Der Kläger bekommt Einblick – allerdings unter bestimmten Auflagen.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Die Bahnprojektgesellschaft Stuttgart-Ulm, die Stuttgart 21 und die neue Bahnstrecke nach Ulm baut, hat sich in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (AZ: 10 S 2314/18) mit einem Kläger auf einen Vergleich geeinigt. Wolfgang Jakubeit von den projektkritischen Ingenieuren 22 erkämpfte sich unter Hinweis auf das Umweltinformationsgesetz so Zugang zu Dokumenten des Arbeitskreises Brandschutz des Bahnprojekts. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart war der Kläger im November 2017 noch mit seinem Ansinnen gescheitert und ging in Berufung. Die Stuttgarter Richter hatten die Klage abgewiesen (Az  14 K 6356/16).