Enkeltrick im Rems-Murr-Kreis Innenminister äußert sich zu möglicher Strafvereitelung

Landesinnenminister Thomas Strobl hat auf eine Anfrage der FDP geantwortet (Archivbild). Foto: dpa/Christoph Schmidt

Der Fall eines von der Polizei offenbar im Stich gelassenen Senioren aus dem Rems-Murr-Kreis schlägt weiter Wellen. Nun hat der Landesinnenminister Stellung dazu genommen, ob es weitere solche Fälle gibt.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Die FDP im Landtag zeigt sich enttäuscht von der Antwort der grün-schwarzen Landesregierung auf einen Antrag, in dem es um den Kampf gegen Telefonbetrug geht. Ins Rollen gekommen war die Sache durch einen Bericht unserer Zeitung: Ein Senior aus dem Rems-Murr-Kreis hatte sich von der Polizei im Stich gelassen gefühlt, nachdem er von Betrügern angerufen worden war und versucht hatte, die echte Polizei darüber zu informieren.

 

Nachdem der Leser von der Notrufzentrale an das örtliche Polizeirevier verwiesen worden war, ging man seinem Hinweis dort offenbar nicht nach. Der Beamte am Telefon soll auf schlechte Aufklärungschancen und auf die dünne Personaldecke der Polizei verwiesen haben. Laut Recherchen unserer Zeitung kam es allerdings auch in anderen Landkreisen der Region Stuttgart zu ähnlichen Fällen.

Mehrere liberale Abgeordnete wollten der Landesregierung daraufhin auf den Zahn fühlen und hakten unter anderem nach, wie oft Polizisten im Falle von Telefonbetrug untätig blieben. Innenminister Strobl hat nun geantwortet, die Zahl dieser Fälle sei kaum zu ermitteln. Im Jahr 2022 habe es im Land elf Fälle von Strafvereitelung im Amt gegeben, im Jahr 2023 seien es tendenziell weniger. Jedoch sei aus der Statistik nicht ersichtlich, ob es sich dabei um Polizeibeamte gehandelt habe. „Ebenfalls nicht möglich ist eine Auswertung des deliktischen Hintergrundes einer potenziellen Strafvereitelung“, so Strobl weiter. Sprich: In diesen Fällen muss es nicht um eine Anzeige wegen Telefonbetrugs gegangen sein.

Was die möglichen Konsequenzen für Beamte angeht, die im Fall einer Anzeige untätig bleiben, betont Strobl: „Eine Strafvereitelung im Amt kann mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.“ Polizisten, die einer Straftat nicht nachgehen, riskierten zudem dienstrechtliche Maßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

FDP-Abgeordnete enttäuscht von der Antwort der Regierung

Betreffend die Personaldecke der Ermittler, verweist Strobl auf die Einstellungsoffensive der Polizei. „Dank der größten Einstellungsoffensive in der Geschichte der baden-württembergischen Landespolizei ist der tiefste Punkt der personellen Talsohle zwischenzeitlich durchschritten.“ Bereits seit dem Jahr 2021 würden trotz Pensionierungswelle mehr Polizisten eingestellt als entlassen oder pensioniert. Alle Planstellen im Polizeivollzugsdienst seien im Jahr 2023 besetzt gewesen.

Die Abgeordnete Julia Goll, die den Antrag mit auf den Weg gebracht hat, zeigt sich von der Antwort des Ministers ernüchtert. „Es ist nicht erkennbar, dass man im Innenministerium auch nur versucht hätte, die Vorgänge im Ansatz aufzuklären. Der Minister will an der Situation im Land wohl nichts verbessern und lässt damit die Bürgerinnen und Bürger leider im Stich. Anders ist diese absolute Verweigerungshaltung nicht zu erklären“, so die FDP-Politikerin.

Diese Konsequenzen zieht die Polizei aus dem Fall:

Beim Polizeipräsidium Aalen, das unter anderem für den Rems-Murr-Kreis zuständig ist, hat der Fall ebenfalls Wellen geschlagen. „Leider hat der betreffende Kollege oder die Kollegin Ihren Schilderungen nach vermeintlich nicht entsprechend unserer definierten sowie standardisierten Abläufe gehandelt“, so der Pressesprecher Holger Bienert. Die Bekämpfung solcher Straftaten im Präsidium sei durch eine Dienstanweisung geregelt. Dennoch habe man den Fall zum Anlass genommen, „unsere Mitarbeitenden sowohl bei der Schutzpolizei als auch der Kriminalpolizei nochmals hinsichtlich der Thematik sowie geltenden Regelungen zu sensibilisieren“. Auch mit den Staatsanwaltschaften sei das Präsidium in engem Austausch: „Wir besprechen uns regelmäßig mit diesen und sind uns einig, dass wir grundsätzlich solche Sachverhalte ernst nehmen und der Staatsanwaltschaft vorlegen.“

Seit einigen Jahren kommt es in ganz Deutschland wellenartig zu Anrufen durch Telefonbetrüger. Bei ihren Anrufen lassen die Betrüger Senioren glauben, Verwandte von ihnen hätten schwere Unfälle verursacht und die Angerufenen müssten nun eine Kaution bezahlen. In anderen Fällen wird den Opfern weisgemacht, eine Diebesbande sei unterwegs und sie müssten ihre Wertsachen einem angeblichen Polizisten aushändigen. Obwohl Medien und die Polizei regelmäßig über die Fälle berichten und Präventionsveranstaltungen abhalten, haben solche Täter immer wieder Erfolg. Regelmäßig gelingt der Polizei auch die Festnahme von Geldabholern – an die Hintermänner zu kommen, die oft in Callcentern im Ausland sitzen, ist jedoch deutlich schwerer.

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