Keine Betreuung, keine Gebühr, kein Essensgeldbeitrag – fast alle Fraktionen im Stuttgarter Gemeinderat wollen den Eltern auch im Mai und Juni deshalb die Gebühren für die Betreuungseinrichtungen erlassen.

Stuttgart - Noch ist es erst ein Antrag, doch das Bündnis aus Grünen, CDU, der Linksfraktion, SPD, FDP und Puls repräsentiert 52 der 61 Stimmen im Gemeinderat – und damit ist klar, dass Eltern von Kita-Kindern und betreuten Schulkindern auch im Mai und Juni mit der Rückzahlung der Betreuungsbeiträge rechnen können oder diese gar nicht erst abgebucht werden.

 

Das soll auch für Kinder gelten, die nicht in städtischen, sondern in den Einrichtungen freier Träger wegen der Coronakrise derzeit nicht betreut werden und den Essensgeldbeitrag mit umfassen. Die freien Träger sollen den Ausfall der Beiträge für die Betreuung ersetzt erhalten, wenn sie in dieser Zeit keine Gebühren erheben. Auch die Betriebskostenförderung der freien Träger soll während der angeordneten Schließungen bis auf weiteres von der Stadt geleistet werden. Soweit freie Träger Kurzarbeit beantragt haben, gilt die Bedingung, dass sie die Gehälter auf 100 Prozent des Nettolohnes aufstocken, so die Fraktionen in ihrem gemeinsamen Antrag.

Auch keine Gebühren für die Schulkindbetreuung

Analog zu den Kita-Gebühren solle auch auf die Gebühren der Schulkindbetreuung verzichtet werden. Pro Monat fällt ein Ausgleichsbetrag von rund 3,7 Millionen Euro an, erstmals hatte der Gemeinderat den Gebührenverzicht wegen der Schließung in der Coronakrise am 9. April beschlossen. Selbst unter normalen Umständen ist es herausfordernd, Arbeit und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Die geschlossenen Betreuungseinrichtungen trifft tausende Eltern ins Mark“, hatte Isabel Fezer (FDP), Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, damals gesagt.

Die Zusage fällt den Fraktionen leichter, weil das Land erneut ein Hilfspaket im Umfang von 100 Millionen Euro geschnürt hat. Die Freien Wähler sprechen sich in einem Antrag dafür aus, den Gebührenverzicht nicht mit der Gießkanne zu bewerkstelligen, sondern differenziert zu fördern. Wer die angebotene Notbetreuung wahrnehme solle daher vom Verzicht ausgenommen werden.