Die Ermittlungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung richten sich gegen den obersten Vollzugsbeamten im Land.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Am Dienstagabend hat das Innenministerium eine Pressemitteilung verschickt, die – obwohl abstrakt gehalten – viel Zündstoff birgt. Darin steht, ein ranghoher Beamter soll „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ einer Kollegin begangen haben. Er sei vom Dienst suspendiert worden, die Staatsanwaltschaft sei eingeschaltet. In der Pressemitteilung konnte man zwischen den Zeilen schon erkennen, was sich in der Polizei im Land in Windeseile herumsprach: Weil darin die Rede von einer Beamtin war, die im Landespolizeipräsidium arbeite. Das ist unterm Dach des Innenministeriums angesiedelt. Es musste also eine sehr hohe Position sein, die mit „ein hochrangiger Mitarbeiter der Polizei“ gemeint war. Nach Informationen unserer Zeitung geht es höher kaum: Die Vorwürfe sollen sich gegen den ranghöchsten Polizeivollzugsbeamten des Landes Baden-Württemberg richten, gegen den Inspekteur der Polizei Andreas Renner.