Die Wohnsituation der Asylbewerber ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Deutschlandweit sind 55 Prozent der Flüchtlinge in separaten Wohnungen untergebracht. In Schleswig-Holstein und Rheinland Pfalz sind es sogar mehr als 90 Prozent. Die übrigen Flüchtlinge leben in Sammelunterkünften. In Baden-Württemberg gilt das für zwei Drittel aller Asylbewerber. Mehr sind es nirgendwo sonst. Hilfsorganisationen kritisieren dies regelmäßig.

 

Einige Bundesländer haben Mindeststandards für Flüchtlingsheime festgelegt, darunter auch Baden-Württemberg. Hier gilt bisher, dass jedem Asylbewerber 4,5 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen sollte. 2016 sollte der Mindeststandard auf sieben Quadratmeter heraufgesetzt werden. Das würde dann einer Größenordnung entsprechen, wie sie auch in Bayern und Sachsen-Anhalt festgeschrieben ist. Auf dem letzten Flüchtlingsgipfel Ende Juli hat die Landesregierung jedoch beschlossen, es „wegen der landesweiten Ausnahmesituation“ vorerst bei den 4,5 Quadratmetern zu belassen. Einige Länder dulden höchstens vier bis sechs Personen in jedem Raum. In Baden-Württemberg gibt es dazu keine Vorschrift.

Die rechtlichen Vorschriften zur Unterbringung von Flüchtlingen in Baden-Württemberg finden sich hier.