Der dafür zuständige Umweltausschuss des Landkreises scheut eine Stellungnahme zur Einlagerung von Bauschutt aus Neckarwestheim und verweist das Thema ans Plenum. Die Bürgerinitative verbucht das als einen Erfolg ihrer Arbeit.
Ludwigsburg - Wieder keine Vorentscheidung in Sachen Deponierung freigemessenen Bauschutts aus Neckarwestheim auf Deponien des Landkreises: Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung am Freitagmittag im Ludwigsburger Kreishaus nicht über dieses heikle Thema abgestimmt und die Entscheidung an das Plenum, den Kreistag, verwiesen. Damit gehen die Räte ohne eine Empfehlung in die entscheidende Debatte am 21. Juli – und der Ausgang dieses hochbrisanten Themas ist ungewisser denn je.
Auf der Tagesordnung standen mehrere Anträge verschiedener Fraktionen, die entweder eine klare politische Positionierung gegen die Deponierung im Landkreis forderten oder die Verwaltung aufforderten, weitere Schritte zu unternehmen, damit die etwa 3350 Tonnen Bauschutt doch noch im Salzbergwerk Bad Friedrichshall eingelagert werden können. Bei einer ersten Anfrage in Bad Friedrichshall hatte die Kreisverwaltung eine Absage bekommen.
Bundesärztekammer äußert sich kritisch zu freigemessenem Schutt
Laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist der Landkreis verpflichtet, Abfall, der auf seiner Gemarkung – ein Teil des Kraftwerks befindet sich auf Kreisgebiet – anfällt, auch dort zu entsorgen. Das machte auch der Landrat Rainer Haas bei der Eröffnung des Themas klar. Der Landkreis habe in Absprache mit dem Umweltministerium dafür gesorgt, dass bei der Einlagerung „das menschenmögliche Maß an Sicherheit“ gewährleistet sei: mehrfache Messung des Schutts, vollständige Dokumentation, eine Ablagerung mit Chip, so dass jede einzelne Charge kartografisch nachweisbar sei.
Rainer Gessler (Freie Wähler) machte die Position seiner Fraktion klar: Man lehne die Ablagerung ab, weil es zum einen eine „große Verunsicherung“ in der Bevölkerung gebe. Aber auch deshalb, weil sich auch die Bundesärztekammer „sehr kritisch“ zur Ablagerung freigemessen Bauschutts geäußert habe.
Nur die Linkspartei wollte Abstimmen
Als freigemessener Bauschutt wird Schutt definiert, dessen Strahlung unterhalb des Grenzwerts von zehn Mikro-Sievert pro Jahr liegt. Der Deutsche Ärztetag hatte auf seiner Versammlung Ende Mai einen Antrag verabschiedet, in dem die Delegierten „vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Verteilung von gering radioaktivem Restmüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken“ warnen. Die Ärzte wiesen darauf hin, dass „auch durch vermeintlich geringe Strahlenmengen gesundheitliche Schäden und Spätfolgen über Generationen entstehen können“. Die Freimess-Grenze von zehn Mikro-Sievert sei „willkürlich“ und führe dazu, dass gering radioaktiver Müll in die allgemeine Wiederverwertung gelangt und aus der Atomaufsicht entlassen wird.
Die Diskussion im Ausschuss verlagerte sich auf Vorschlag von CDU, SPD und Grünen schnell dahingehend, dass man dieses Thema ohne Empfehlungsbeschluss an den Kreistag weiterreichen solle. Das Plenum solle dann in einer Art Resolution seine Meinung zum Vorgehen des Umweltministeriums kundtun. Einzig Peter Schimke von der Linkspartei bemühte sich um eine Abstimmung im Ausschuss, wurde aber von allen anderen Fraktionen überstimmt.
Erfolg für die Interessengemeinschaft, Niederlage für Haas
Die Interessengemeinschaft Deponien Schwieberdingen-Horrheim, die sich gegen eine Ablagerung des freigemessenen Bauschutts auf Deponien im Landkreis einsetzt, wertete den Beschluss mit der Freigabe der persönlichen Abstimmung im Kreistag als „weiteren beachtlichen Teilerfolg unserer sachlich fundierten Widerstandsarbeit“ und gleichzeitig als „Niederlage“ für den Landrat: „Sein Gremium ist ihm aufgrund der unklaren Lage und der vielen strittigen Sachfragen entgegen seiner eindringlichen Forderung nicht gefolgt.“ Die politischen Hintergründe des Aufschubs wolle man nicht bewerten.