Die Deutsche Bahn AG hat ihre Forderung auf Drängen des Verwaltungsgerichts konkretisiert. Das lässt die Klage zu und setzt weitere Verhandlungstermine an.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat sich am Dienstag sechs Stunden mit der Forderung der Deutschen Bahn AG nach der weiteren Kostenbeteiligung der Stuttgart-21-Partner an dem finanziell aus dem Ruder gelaufenen Projekt beschäftigt. Der Konzern will den Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 entsprechend angepasst haben. Die 13. Kammer unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Kern setzte einen weiteren Verhandlungstag an, es ist der 18. September, 10.30 Uhr.