Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim untersagt die Rohrverlegung beim GWM. Die Bahn hat angekündigt, dagegen vorzugehen.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat am Donnerstag einen vorläufigen Baustopp für die Arbeiten am Grundwassermanagement im Schlossgarten verkündet. Damit gaben die Richter einer Anfechtungsklage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) statt. Der BUND hatte bemängelt, dass die Bahn ihre Pläne für den Aufbau der Abpump- und Infiltrationsanlagen rund um die geplante Baugrube im Talkessel geändert und das für die Genehmigung zuständige Eisenbahnbundesamt (Eba) vor seinem positiven Genehmigungsbescheid keine Anhörung der Umweltverbände und sonstiger Betroffener vorgenommen hatte.

 

Hintergrund der Klage war, dass die Bahn laut rechtskräftigem Baubeschluss für den Tiefbahnhof ursprünglich an vier verschiedenen Standorten Wasseraufbereitungsanlagen einrichten wollte. Stattdessen genehmigte das Eba bereits im Frühjahr vergangenen Jahres den Antrag der DB, eine zentrale Grundwassermanagementanlage im Mittleren Schlossgarten zu bauen. Die damit einhergehenden Baumfällungen hatten am 30. September 2010 zum folgenschweren Polizeieinsatz mit über 100 Verletzten geführt. Über die Frage, ob die Planänderung rechtens war, wird der VGH später verhandeln.

Der Beschluss des Gerichts hat aufschiebende Wirkung: Die Arbeiten am Grundwassermanagement einschließlich der Verlegung sämtlicher Rohrleitungen müssen laut Gericht vorläufig ruhen. Zudem ist der Beschluss nicht anfechtbar.

Dahlbender: Zeit der "Mauscheleien" ist nun vorbei

Die Bahn kündigte allerdings umgehend an, beim Eba einen Antrag auf Sofortvollzug zu stellen. Der Konzern will damit verhindern, dass die aufschiebende Wirkung der Klage auf die Verlegung des 17 Kilometer umfassenden Rohrleitungsnetzes ausgedehnt wird. Eine Sprecherin des Stuttgart-21-Kommunikationsbüros sagte, man hoffe, dass das Eba zeitnah über den Antrag entscheide und die Verlegung der Rohrleitungen dann zügig fortgesetzt werden könne.

Die BUND-Landesvorsitzende und Sprecherin des Aktionsbündnisses gegen das Bahnprojekt, Brigitte Dahlbender, erklärte dagegen, aus ihrer Sicht bestehe auch für die bereits verlegten Rohre und das Technikgebäude vorläufig keine Rechtsgrundlage mehr. „Jeder Häuslebauer braucht einen roten Punkt von den Behörden. Nur die Deutsche Bahn hatte wohl gedacht, dass sie das umgehen kann.“ Die Zeit der „Mauscheleien“ sei nun vorbei, so Dahlbender. Den VGH-Beschluss bezeichnete sie als Durchbruch. „Langsam aber sicher geht der Bahn bei Stuttgart 21 die Luft aus“.

Der BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß forderte bei einer Pressekonferenz im Schlossgarten, die Bahn solle die in dieser Woche gebauten Gräben im Park wieder zuschütten. Da der Baustopp mindestens acht Wochen dauern werde, bestehe sonst Gefahr für die Wurzeln der Bäume durch Frost im Winter. Frieß forderte seine Mitstreiter auf, friedlich zu bleiben, „egal was kommt.“

Noch keine Entscheidung über Baumfällarbeiten

Dahlbenders Mitstreiter im Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, der SÖS-Stadtrat Hannes Rockenbauch, bezeichnete den Baustopp als „eine schallende Ohrfeige für OB Wolfgang Schuster und Landesfinanzminister Nils Schmid.“ Die Stadt und das Finanzministerium hätten die Aufgabe gehabt, selbst gegen die illegalen Bauarbeiten der Bahn vorzugehen. Die Grünen im Gemeinderat mahnten, auch die Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf die Platanenallee im Schlossgarten, einem Naturdenkmal, unter die Lupe zu nehmen.

Zuletzt hatte der BUND mit seiner Klage gegen die von der Bahn beantragte Verdoppelung der Grundwasserentnahme Schiffbruch erlitten. Im August hatte der VGH einen Eilantrag auf Stopp der Arbeiten abgelehnt. Allerdings hatte das Gericht auch bei dieser Planänderung die Notwendigkeit eines Änderungsverfahrens nicht ausgeschlossen.

In einem anderen Fall, den Baumfällungen vom 30. September vergangenen Jahres, ist noch keine Entscheidung ergangen. Auch hier hatte der BUND seinerzeit wegen illegaler Baumfällarbeiten Anzeige gegen die Verantwortlichen der Bahntochter DB Projektbau erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen dazu zwar abgeschlossen, das Ergebnis steht aber noch aus.

Neue Verhältnisse am Bauzaun im Schlossgarten

Rechtslage

Bei Verkehrsprojekten, die nicht zum vordringlichen Bedarfsplan des Bundes gehören, entfalten Klagen gegen das Vorhaben formal immer eine aufschiebende Wirkung. Allerdings hat die Bahn die Möglichkeit, aufgrund der von ihr als besonders dringlich eingestuften Bauarbeiten den Sofortvollzug zu beantragen. Wird der Antrag genehmigt, setzt er die aufschiebende Wirkung des Gerichtsbeschlusses außer Kraft. Gegen die Anordnung des Sofortvollzuges kann Widerspruch eingelegt werden, der aber keine aufschiebende Wirkung entfaltet.

Sicherung

Die Polizei baut das Schutzgitter vor dem Bauzaun wieder ab. Es sei errichtet worden, weil mit „emotionalen Reaktionen“ aufgrund der Arbeiten für die Kanalgräben gerechnet wurde. Im Internet forderten gestern Projektgegner, die Polizei solle die Einhaltung des Baustopps überwachen. „Das ist keine Aufgabe des polizeilichen Vollzugsdienstes“, sagte ein Polizeisprecher.