Gutachten in Sorgerechtsverfahren „Die Frage sollte nicht lauten: Wer bekommt das Kind?“

Nach der Trennung, geht es nicht selten um die Kinder. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie

Ein hochrangiger Gutachter steht in Baden-Württemberg und Hessen in mehreren Verfahren vor Gericht. Das öffentliche Interesse ist groß. Der Wissenschaftler Professor Dr. Michael Wissert und Sozialarbeiterin Manuela Fischer sehen großen Reformbedarf.

Unlängst gab es ein Gerichtsverfahren gegen einen namhaften Gutachter am Landgericht Stuttgart, das für eine größere öffentliche Aufmerksamkeit sorgte. Eltern hatten gegen den Mann geklagt, weil ihr psychisch auffälliger Junge aus seiner Familie genommen wurde. Das Gutachten hatte diesen Schritt unterstützt. Der Junge hat mittlerweile Suizid begangen. Der Gutachter wurde nun von allen Vorwürfen freigesprochen.

 

Haben Sie, Herr Wissert und Frau Fischer, das Verfahren verfolgt?

Wissert: Ja. Was ich in diesen Fällen gesellschaftlich unerhört finde, ist, dass rechtlich momentan nur das Instrument des Bürgerlichen Gesetzbuches bleibt – und zwar Schadenersatz und Schmerzensgeld zu fordern, als ob man einen kaputten Leiterwagen gekauft hätte und das Geld dafür zurückfordern möchte. Das, was hier passiert ist, ist ein gesellschaftlicher Skandal. Natürlich gibt es einen ungeheuren Handlungs-, Zeit- und Problemdruck bei der Abarbeitung der Gutachten. Man kann es aber doch nicht dadurch lösen, dass man die immer gleichen „Firmen beauftragt, die wiederum andere Gutachter suchen, welche diese sehr gut bezahlten Gutachten erstellen und bei denen dann teilweise nicht mehr die wissenschaftliche Kompetenz und die Einhaltung der fachlichen Standards, die es ja gibt, für solche Gutachten, geprüft wird – ausgetragen auf dem Rücken von Menschen, deren Leben davon massiv beeinträchtigt wird. Zudem wird der Wert der möglichen in die Verfahren eingebrachten Gegengutachten aktuell völlig negiert. Es zählen letzten Endes nur die vom Gericht beauftragten Erstgutachten. Es muss daher auch dringend geklärt werden, wie generell mit Gegengutachten vor Familiengerichten verfahren wird.

Was würden Sie Betroffenen, die vor Familiengerichte gehen, derzeit raten?

Wissert: Wenn man vor ein Familiengericht geht, muss man das eigentlich trainieren. Die „Spielregeln“ sind den Betroffenen oft nicht bekannt und man weiß nicht, wann der Schiedsrichter ein Foul pfeift, weil man irgendetwas vermeintlich Falsches getan hat – sei es, dass man weint, schweigt oder verzweifelt reagiert. Man muss letzten Endes ein Gespür dafür entwickeln, was der jeweilige Richter in der Verhandlung sehen will und was nicht; und das muss man dann auch präsentieren können. Emotionalität, die sich zum Beispiel durch Schimpfen oder heftiges Schluchzen äußert, ist Gift im Gerichtssaal. Richter wollen Fakten sehen. Opfern wird Emotionalität oft negativ ausgelegt. Es gibt wenige Richter:innen, die diese Angst und Verzweiflung von Eltern auf der Gefühlsebene überhaupt angemessen aushalten.

Fischer : Ich habe einen Fall, in welchem – als es um die Umgangsregelung ging – die Anwältin der Mutter gesagt hat, dass sie vor Gericht nicht davon sprechen soll, dass der Ex-Mann sie in den Tod treiben wollte. Dieses Schweigen-Sollen kann aber die Menschen, die sowieso schon Extremsituationen erlebt haben, schnell überfordern. Denn Emotionen sind bei diesen Themen völlig normal. Vor Gericht muss man eine Balance finden: Ist man zu emotional, wir das negativ gewertet. Sitzt man vermeintlich emotionslos da, ist das ebenso unvorteilhaft.

Wie könnte man Ihrer Meinung nach Sorgerechtsverfahren reformieren?

Wissert: Eine Möglichkeit wäre, alle Gutachten anonymisiert bei Gericht einzureichen, damit ein Richter nicht weiß, wer dieses Gutachten erstellt hat. Das gibt Chancengleichheit in der Betrachtung der Situation. Dafür müsste die Justiz sich aber bewusst sein, dass das, was sie derzeit macht, in vielen Fällen moralisch und wissenschaftlich verwerflich ist. Die jetzigen familienrechtlichen Verfahren sind meiner Meinung nach nicht geeignet, zu entscheiden, wohin geht das Kind oder zu entscheiden: Wo ist es besser aufgehoben? Es kann nicht ein Entweder-oder geben, sondern es müssen neue Regularien entwickelt werden.

Fischer: Die Frage sollte nicht lauten: „Wer bekommt das Kind?“ Sondern: „Wie machen wir das, dass das Kind nicht den Kontakt zu beiden Elternteilen verliert?“

Wissert: Es müssten auch die Studiengänge im Bereich der Sozialen Arbeit modernisiert werden. Wichtige Themen wie Entfremdung, Täter-Opfer-Umkehr und Machtmissbrauch kommen hier noch immer kaum vor. Als Jugendamt-Mitarbeiter oder Verfahrensbeistand muss ich darüber hinaus in der Lage sein, von der eigenen Betroffenheitsperspektive Abstand zu nehmen, da diese gefärbt ist durch politische Ansichten und gesellschaftliche Normen, um letztlich beide Sichtweisen gleichermaßen zu prüfen und sich zu fragen: Kann das, was der andere Elternteil erzählt, nicht auch wahr sein? Denn nicht immer möchten die Kinder zu dem- oder derjenigen, bei dem sie keine Gewalt erfahren, sondern möchten – aufgrund bestimmter innerer Dynamiken – beim Täter bleiben.

Sie meinen, in Anlehnung an das so genannte Stockholm-Syndrom [Anm. d. Red.: Fälle, in denen Opfer von Gewalt eine emotionale Verbindung mit dem Täter/der Täterin aufbauen, mittlerweile als Traumabindung / Trauma bonding bezeichnet]?

Wissert: Ja. Eins ist Fakt: Kinder lieben ihre Eltern von Herzen. Ich habe in einer therapeutischen Einrichtung mit entfremdeten Jugendlichen gearbeitet. Obwohl sie oft von einem Elternteil radikal entfremdet wurden, hatten sie keine größere Sehnsucht, als bei eben diesen Entfremdern ihren Urlaub zu verbringen. Man muss wissen: Entfremdung ist eine Form der Gewalt. Den Kindern wird Gewalt angetan, wenn sie von einem Elternteil entfremdet werden [Anm. d. Red.: Diese Entfremdung kann etwa durch Kontaktverbot entstehen oder durch eine permanente (subtile) Diffamierung des anderen Elternteils]. Diese Kinder solidarisieren sich aber oftmals für lange Zeit mit dem Elternteil, der entfremdet, also mit den Tätern. Daher muss man bei familienrechtlichen Fällen das Kindeswohl betreffend umso sorgsamer hinschauen.

Zur Person

Prof. Dr. Michael Wissert
Er hat Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Soziologie studiert. Ab 1993 war er Professor für Soziale Arbeit an der Evangelischen Fachhochschule in Berlin, ab 1998 bis 2013 Professor für Soziale Arbeit an der Hochschule Ravensburg-Weingarten. Er ist im Ruhestand.

Manuela Fischer
Sie ist Soziarbeiterin und seit 2013 in der Jugendhilfe tätig.

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