Wie bekommt man eine Spende von „Hilfe für den Nachbarn“ e.V.?
- Ein Spendenantrag kann nur über eine der rund 80 karitativen Partnerorganisationen von „Hilfe für den Nachbarn“ gestellt werden. Die Sozialarbeiter/innen füllen das Antragsformular zusammen mit dem/der Klienten/in aus und legen die Kopie von benötigten Unterlagen wie Rechnungen, Kostenvoranschlägen, Attesten usw. bei.
- Geprüft wird auch die Bedürftigkeit des/der Klienten/in. Eventuell wird ein Einkommensnachweis benötigt.
- Die karitative Organisation schickt den ausgefüllten Spendenantrag mit allen notwendigen Unterlagen an „Hilfe für den Nachbarn“ e.V. Dort wird er geprüft. Wird er genehmigt, geht die Spendensumme an die karitative Organisation, die den Antrag gestellt hat. Sie gibt die Spende an den Empfänger/in weiter und ist für die zweckgebundene Verwendung des Geldes verantwortlich.
- Es werden vom Verein Stichproben über die vereinbarte Verwendung der Spende gemacht.
- Der Höchstbetrag für eine Einzelspende beträgt 3.000 Euro.
- Karitative Einrichtungen und Vereine können bei „Hilfe für den Nachbarn“ einen Projektantrag stellen. Gefördert werden nur Projekte, die dem Satzungsziel „Mildtätigkeit“ entsprechen.
- Spendenempfänger/innen müssen in Stuttgart oder im Verbreitungsgebiet der Stuttgarter Zeitung wohnen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: stz-hilfe@stz.zgs.de
Wofür kann ich eine Spende beantragen?
- Gesundheitskosten (Brille, Zahnarzt, ev. Medikamente, Hilfsmittel)
- Möbel und Elektrogeräte
- Laptop und Mobiltelefon
- Nebenkostenabrechnung
- Mietschulden
- Renovierungskosten
- Kleidung
- Babyausstattung
- Entschuldung
- Fort- und Weiterbildung, Sprachkurse
- Gesellschaftliche Teilhabe
- Bei Kindern: Vereinsbeiträge, Klassenfahrt, Nachhilfe, Kindergartenbeiträge, Essensgeld
- In begründeten Fällen Zuschuss zum Führerschein
Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“
Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.