Interview mit einem Graffiti-Anwalt Der Sprayer als Straftäter

Wer illegal sprüht, begeht eine Straftat. Doch der Graffiti-Anwalt Patrick Gau beklagt, dass teils unverhältnismäßig gegen Sprayer vorgegangen wird. Ein Interview über Drohnen, Nachtsichtgeräte und Sozialstunden.
Stuttgart - Graffiti ist inzwischen bei vielen als eine Kunstform anerkannt. Dazu beigetragen haben auch Sprayer wie Banksy, seine Ausstellungen ziehen inzwischen Hunderttausende an. Die Popularität von Graffiti hat auch dazu beigetragen, dass immer mehr Menschen quer durch alle Gesellschaftsgruppen und Altersklassen sprühen.
Das habe seit den 90ern zu einer massiven Veränderung der Szene geführt, sagt Graffiti-Anwalt Patrick Gau. Früher kannte jeder jeden, die Sprayer waren ein kleiner, eingeschworener Zirkel. Der Nachwuchs wurde „mitgenommen und mündlich in die Regeln und den Ehrenkodex eingewiesen“, sagt Gau, dadurch sei eine gewisse Verhaltensweise immer weitergegeben worden. Seitdem dann die ersten Läden mit Graffiti-Zubehör aufmachten und es immer mehr Sprayer gab, ging diese Tradition verloren.
Illegales Sprayen gilt in Deutschland als Straftat. Zum Teil werde unverhältnismäßig gegen illegale Sprayer vorgegangen, findet Gau: Da werde dann schon mal ein junger Sprayer zu Schadensersatz verurteilt, der in einem schon vollgesprühten, zum Abriss freigegebenen Haus ein Werk hinterlässt. Die Deutsche Bahn plant, mit Drohnen gegen die unliebsamen Malereien vorzugehen – obwohl dieses Verfahren von Experten stark angezweifelt wird.
Bei Sachbeschädigung zuschauen
Der Graffiti-Anwalt Gau erzählt von Fällen, in denen Polizisten sich mit Nachtsichtkameras auf die Lauer legen. Diese Praxis werde seiner Aussage nach häufig von Gerichten kassiert, da die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sei. „Es ist schon merkwürdig, wenn die Polizei dabei zuschaut, wie fremdes Eigentum zerstört wird, um es auf Video aufzuzeichnen“, sagt Gau. Außerdem dürften Geräte wie Nachtsichtkameras nur bei schweren Straftaten eingesetzt werden. Dennoch sei das eine Methode, auf die man bei der Bahn weiterhin setze.
„Das Vorgehen bei der Observation der Täter beziehungsweise der Tatobjekte erfolgt lageabhängig nach ermittlungstaktischen Grundsätzen“, sagt ein Sprecher der Bundespolizei auf Anfrage. Der Zugriff erfolge zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Und: „Die Bundespolizei stimmt die Ermittlungen anlässlich der Graffitidelikte mit den Stellen der Deutschen Bahn AG ab.“ Zum Einsatz von Nachtsichtkameras bei der „Observation“ nimmt die Bundespolizei „aus einsatztaktischen Gründen keine Stellung“.
Der Graffiit-Anwalt Patrick Gau hingegen war zu einem ausführlichen Gespräch mit uns bereit.
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