Vor dem Start in Stuttgart will das umstrittene US-Unternehmen Uber das Gespräch mit der Stadtverwaltung suchen. Der Verantwortliche im Ordnungsamt, Matthias Franke, findet das „löblich“, lässt im Interview aber keinen Zweifel an seiner Haltung.

Digital Desk: Anja Treiber (atr)

Stuttgart - Der amerikanische Fahrdienste-Anbieter Uber will bis Ende des Jahres seinen umstrittenen Service Uber Pop in Stuttgart anbieten. Dabei fahren Privatpersonen in ihren eigenen Autos Fahrgäste entgeltlich von A nach B – ohne Personenbeförderungsschein und ohne Konzession, was nicht nur den konkurrierenden Taxi-Fahrern Kopfschmerzen bereitet.

 

Bisher ist das amerikanische Unternehmen in vielen Städten auf Gegenwehr gestoßen. In Stuttgart will Uber-Deutschland-Chef Fabien Nestmann deshalb vor dem Start den Dialog suchen. Zuständig für den Bereich gewerbliche Personenbeförderung in der Stadt Stuttgart ist Matthias Franke, Dienststellenleiter der Führerscheinstelle.

Herr Franke, der Deutschlandchef von Uber hat angekündigt, vor dem Start mit der Stadtverwaltung sprechen zu wollen. Würden Sie die Einladung annehmen?
Bisher ist noch niemand auf uns zugekommen, aber grundsätzlich ist es löblich, dass Uber den Dialog suchen will. Allerdings werden wir in einem solchen Gespräch unsere Position unmissverständlich formulieren. Wir halten das Angebot Uber Pop für rechtlich nicht zulässig. Daran wird auch ein Gespräch nichts ändern. Die Rahmenbedingungen für gewerbliche Personenbeförderung sind in einem Bundesgesetz festgeschrieben.
Das Gesetz stammt in seiner Grundfassung aus dem Jahr 1961. Müsste es Ihrer Meinung nach nicht überarbeitet werden?
Ja, das Gesetz ist recht alt und sollte an manchen Stellen der heutigen Zeit angepasst werden. Die rechtlichen Bestimmungen machen im Kern aber immer noch Sinn, sie sollten nicht aufgeweicht werden. Denn: Wildwuchs ist gefährlich. Klar ist: Wer gegen Geld Fahrten anbietet, braucht einen Personenbeförderungsschein, eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, den sogenannten P-Schein beziehungsweise als Unternehmer eine Konzession.
Wie bereiten Sie sich im Ordnungsamt auf den Start von Uber in Stuttgart vor?
Wir halten engen Kontakt zu den Kommunen, bei denen Uber seinen Dienst bereits anbietet. Hamburg zum Beispiel. Die Unterlassungsverfügung, die die dortigen Behörden gegen Uber erlassen hat und die nun bei Gericht liegt, haben wir uns ganz genau angeschaut. Darüber tauschen wir uns auch mit den Hamburger Kollegen aus, da wir das gleiche Ziel verfolgen.
Und wenn Uber loslegt, ...
... leiten wir die notwendigen rechtlichen Schritte ein, verstärken unsere Kontrollen und werden mit Bußgeldverfahren gegen Uber-Fahrer aktiv.
Es gibt auch Stuttgarter, die sich auf Uber freuen, weil sie sich dann günstiger durch die Stadt fahren lassen können.
Und was passiert beispielsweise bei einem Unfall? Ich sehe uns als Stadtverwaltung in der Pflicht, potenzielle Fahrer und Fahrgäste über die Gefahren aufzuklären. Und dafür zu sorgen, dass die Taxi-Branche nicht weiter geschwächt wird. Jede Stadt braucht ein funktionierendes Taxigewerbe. Allerdings muss sich das Gewerbe in einem fairen Wettbewerb behaupten können. Den Wettbewerb mit Car-Sharing-Angeboten oder auch dem ausgebauten S-Bahn-Verkehr kann das Gewerbe aufnehmen. Mit Uber wäre es aber ein unfairer Wettbewerb, da Uber sich über bestehende Gesetze hinwegsetzt.