Kein Geld für Rechtsradikale Was für die NPD gilt, muss die AfD kaum fürchten
Das Urteil gegen die NPD wünschen sich viele auch gegenüber der AfD. Genau das geht nicht, kommentiert Christian Gottschalk.
Das Urteil gegen die NPD wünschen sich viele auch gegenüber der AfD. Genau das geht nicht, kommentiert Christian Gottschalk.
Überraschend ist dieses Urteil nicht. Die Partei Heimat, die einer breiten Öffentlichkeit noch unter ihrem ehemaligen Namen NPD bekannt sein dürfte, bekommt nun also für die nächsten sechs Jahre keine staatliche Parteienfinanzierung. Das Bundesverfassungsgericht hat damit eine Regel für Recht befunden, die das Gericht zu treffen selbst angeregt hatte. Als die Bundesländer im Januar vor sieben Jahren mit ihrem Versuch scheiterten, die NPD verbieten zu lassen, da haben die Verfassungsrichter mächtig mit dem Zaunpfahl gewinkt und dem Gesetzgeber erklärt, dass ein Schließen der Steuergeldschatulle ja auch ein Weg sein könnte, den unliebsamen Zeitgenossen am äußersten rechten Rand das Wasser abzugraben.
Von praktischer Relevanz ist der Karlsruher Richterspruch auch nur begrenzt. Wegen schlechter Wahlergebnisse hat die NPD schon seit 2021 kein Geld mehr vom Staat bekommen. Jetzt ist sie zusätzlich auch nicht länger von Erbschafts- oder Schenkungssteuer befreit. Das tut weh, aber die ganz große Keule ist es nicht. Wichtig ist die Entscheidung des Zweiten Senats trotzdem, und zwar mit Blick auf die Zukunft. Viele Menschen sehen die rechtsextremistische Gefahr heute von der AfD.
Viele würden die sogenannte Alternative lieber heute als morgen nach Karlsruhe zitieren, um dort verboten zu werden. Dass dies nicht so ganz einfach werden dürfte, hat sich inzwischen herumgesprochen. Also wird kreativ nach Ersatzmöglichkeiten gesucht. Und nicht nur Bayerns Ministerpräsident Markus Söder oder die Linke – was für eine Kombination – liebäugeln da mit dem Ende der Staatsknete. Ist das Urteil gegen die Heimat/NPD also eine Blaupause, die auf die AfD übertragen werden kann? Nein, das ist es nicht. Es ist sogar das Gegenteil dessen.
Es müssten, vereinfacht gesagt, mindestens zwei Hürden übersprungen werden, um auch der AfD den Zufluss an Steuergeldern zu nehmen. Die erste ist die Verfassungsmäßigkeit der finanziellen Parteibestrafung generell. Dieses Thema hat das Gericht abgeräumt. Parteien, die danach streben, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen, müssen nicht mit Mitteln des Staates versorgt werden, den sie bekriegen.
Die wahrscheinlich wichtigste Feststellung, die die Karlsruher Richter mit Blick auf die Diskussionen rund um die AfD gemacht haben lautet aber: Das Finanzierungsende ist so etwas wie die kleine Schwester des noch weiter reichenden Parteienverbotes. Und dieses Verwandtschaftsverhältnis zeigt, wo die zweite Hürde steht. Die Frage, ob die AfD die freiheitliche, demokratische Grundordnung beseitigen will, die muss zuerst beantwortet werden. So oder so. Dass die Partei in einigen Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, bietet jeden Anlass, sie politisch zu bekämpfen, sie zu beobachten und an der Wahlurne einen Bogen um sie zu machen. Als Grund für ein Verbot reicht das nach menschlichem Ermessen nicht aus.
Die Heimat/NPD ist in diesem Punkt ein anderes Kaliber. Dass sie den Staat aktiv bekämpft, das hat das Gericht bereits in seinem Urteil aus dem Jahre 2017 festgestellt – und nun befunden, dass sich an den Gründen von damals nichts geändert hat. Für die AfD gibt es diese Analyse nicht. Der Antrag auf Entzug der staatlichen Gelder wäre von nahezu vergleichbaren Voraussetzungen begleitet, wie der Antrag auf ein Verbot – jahrelanges Verfahren mit ungewissem Ausgang inklusive. Nur die Folgen wären geringer.
Um es klar zu sagen: Das Streichen der staatlichen Zuschüsse ist eine Hilfskonstruktion. Für die Ex-NPD passt dies, weil deren Verfassungsfeindlichkeit gesichert ist und ein Verbot an anderen Gründen scheiterte. Für die AfD passt sie derzeit nicht.