Klage vor Verwaltungsgericht Zoff um ein Wochenendhaus

Der Magstadter Manfred Repphun zieht vor das Verwaltungsgericht: Das Landratsamt fordert einen Rückbau seines Wochenendhäuschens.
Magstadt - Idyllisch ist das Wochenendgebiet Magstadt-Nord. Ende der 1950er Jahre ist dieses eröffnet worden. Anfangs zog es vor allem die Großstädter aus Stuttgart ins nahegelegene Erholungsgebiet. Heute haben dort Leute aus der gesamten Region ein Grundstück. Und auf fast jedem der acht bis 50 Ar großen Anwesen steht eine Datsche. Vor allem im Sommer verbringen die Eigentümer ihre Wochenenden in der Sommerfrische auf dem Land.
Zierten anfangs nur kleine Holzhütten die Grundstücke, finden sich mittlerweile wahre Prachtbauten dort: aus Holz, Stahl und Glas, in braun, pink und gelb, mit Garage und verzierten Mauern. Doch einige dieser Bauten sind illegal. So auch das Wochenendhaus von Manfred Repphun und seiner Frau. Mit 53 Quadratmetern Grundfläche überschreitet das schicke Holzhaus mit Küche und Bad deutlich die erlaubte Grenze von 35 Quadratmeter. Als heikel erweist sich vor allem der Wintergarten in einem Anbau
Dieser ist Thomas Wagner, dem Bauamtsleiter im Landratsamt, ein Dorn im Auge. „Eigentlich müssten die Repphuns den abreißen“, sagt er. Doch man sei großzügig und fordere nur, dass das Ehepaar die Fenster aus dem Anbau entferne. „Dann lassen wir das als Terrasse durchgehen.“
Manfred Repphun ist empört. „In der Umgebung stehen noch weitere Bauten, bei denen sich die Bauherren nicht an die Vorschriften halten. Doch diese dürfen stehen bleiben. Die haben halt gute Kontakte ins Rathaus“, so seine Vermutung. Diesen Vorwurf weist jedoch Leonhard Weinmann, der Leiter des Magstadter Bauverwaltungsamts, weit von sich. „Die Vorschriften gelten für alle. Im Übrigen ist das Landratsamt für die Einhaltung der Bauvorschriften zuständig, nicht wir“, sagt er.
Datsche ist 18 Quadratmeter zu groß
Dort schüttelt der Bauamtschef Wagner nur den Kopf: „Es ist offenbar bei einigen der Eindruck entstanden, in dem Wochenendgebiet kann man bauen, wie man will, und das wird dann nachträglich genehmigt. Doch das ist nicht so.“ Und er verweist auf weitere Verfahren gegen Bauherren im Magstadter Areal. „Bei einigen haben wir ebenfalls Rückbauten angeordnet.“ Bei anderen wären die Überschreitungen der vorgegebenen Flächen und Höhen nachträglich genehmigt worden. Das habe aber nichts mit der Person des Eigentümers zu tun, sondern damit, dass man bei geringfügigen Überschreitungen auch Mal ein Auge zudrücke. Davon könne aber bei den Repphuns mit 18 Quadratmetern Überschreitung nicht die Rede sein.
Früher brauchte man eine Baugenehmigung
Ältere Besitzer von Wochenendhäusern in Magstadt verstehen die Aufregung der Repphuns nicht so ganz. „Als wir Ende der 80er Jahre bauten, mussten wir wie bei einem großen Haus noch eine Baugenehmigung im Landratsamt einholen mit Bauplänen und Rohbauabnahme“, berichtet eine Eigentümerin, die ihren Namen nicht nennen möchte. „Heute ist das viel einfacher. Man darf einfach bauen, wenn man sich an gewisse Vorgaben hält.“
Und diese besagen, dass die Datsche nicht mehr als 35 Quadratmeter Grundfläche haben und nicht höher als 4,20 Meter sein darf. Wer größer bauen will, braucht eine Genehmigung der Gemeinde. Die Repphuns beantragten eine solche – allerdings erst, nachdem das Amt ihren Anbau gerügt hatte. Der Magstadter Gemeinderat lehnte das nachträgliche Baugesuch ab.
Gegen die Verfügung des Landratsamts, die Fenster aus dem Anbau zu entfernen, haben die Repphuns Widerspruch eingelegt. Das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde hat diesen abgelehnt. Damit will sich das Ehepaar nicht abfinden. Es hat nun Klage gegen den Bescheid beim Verwaltungsgericht in Stuttgart eingelegt. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
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