Klinikum-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht Verteidiger kritisieren einseitige Ermittlungen
Die Anwälte des inhaftierten Patientenbetreuers forderten vergeblich, die „libysche Seite“ ins Visier zu nehmen. Die Beweisaufnahme ist beendet.
Die Anwälte des inhaftierten Patientenbetreuers forderten vergeblich, die „libysche Seite“ ins Visier zu nehmen. Die Beweisaufnahme ist beendet.
Stuttgart - Kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme im Prozess um überhöhte Abrechnungen von Behandlungen libyscher Kriegsversehrter im Klinikum Stuttgart zwischen 2012 und 2015 haben die beiden wegen Betrugs und Untreue angeklagten Patientenbetreuer die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Dem für die Betreuung der im Klinikum sowie in weiteren Hospitälern und Reha-Zentren behandelten Patienten zuständigen Geschäftspartner der International Unit (IU) des Klinikums war es wichtig, den vermeintlichen Schaden von fast zehn Millionen Euro durch eigene Berechnungen in Zweifel zu ziehen.
Es sei nicht richtig ermittelt worden, sagte er vor der 20. Strafkammer des Landgerichts, sondern die Ermittler hätten „verdächtig viele Fehler gemacht“. Anhand einzelner Patientenabrechnungen untermauerte er die in 50 Verhandlungstagen bei allen Beteiligten gereifte Erkenntnis, die Ermittler hätten die Täuschung nicht erkannt und deshalb die Betreuungskosten zweimal gezählt.
Wer ist nun Täter, wer wurde geschädigt? Vor dem Plädoyer des Staatsanwalts nächste Woche sind sich die Prozessbeteiligten uneins. Laut Anklage haben Mitarbeiter des Klinikums ohne Vereinbarungen über die Betreuungs- und Behandlungskosten zu hohe Auszahlungen getätigt und damit das Krankenhaus geschädigt. Andererseits habe das Klinikum zu hohe Behandlungsrechnungen für nicht vereinbarte Leistungen gestellt; deshalb müsse es die erhaltenen 19 Millionen Euro zurückerstatten.
Nur an wen? Die „libysche Seite“ ist heterogen. Involviert war das Versehrtenkomitee der Stadt Misrata sowie die libysche Botschaft in Berlin, die sich aber nicht grün waren. Mit den Millionen soll der Botschafter nur insofern zu tun gehabt haben, dass er dem Komitee ein Konto für die Überweisung zur Verfügung stellte. Hatte die Botschaft aber überhaupt das Recht, die Klinikum-Abrechnungen zu kontrollieren - womit der Fall ins Rollen gekommen war? Und durfte der Botschafter weitere Zahlungen in Millionenhöhe ans Klinikum zurückzuhalten?
Martin Stirnweiss, der Anwalt jenes Angeklagten, der seit Juli 2019 in U-Haft sitzt, hat Zweifel. Mit seinem Kollegen Matthias Sigmund versuchte er zuletzt, den Fokus des Gerichts auf „die libysche Seite“ zu lenken, also auf jene Personen, die im Verdacht stehen, Schmiergeld angenommen zu haben und gleichsam als Geschädigte betrachtet werden. Allerdings wurden sämtliche Anträge auf Vernehmungen libyscher Zeugen vom Gericht als ebenso entbehrlich betrachtet wie die Einführung hunderter Mails in arabischer Sprache,die sich auf dem Rechner des U-Häftlings befinden.
Die Verteidiger stellen ein Desinteresse an der Aufklärung der Verhältnisse zwischen den libyschen Beteiligten fest. Die Ermittlungen hätten ein entstelltes Ergebnis erbracht. Die Verteidiger wollen deutlich machen, dass ihr Mandant kein „Anstifter zur Untreue“ gewesen sei, sondern wegen seiner Sprachkenntnisse und Kontakte nur eine Mittlerrolle zwischen Klinikum und Komitee ausgefüllt habe. Anwalt Sigmund vertritt ohnehin die Auffassung, es handele sich bei den anklagerelevanten Abläufen weder um Betrug noch um Untreue. Tatsächlich seien die Handlungen im Lichte des Chaos der mit Visaproblemen behafteten An- und Abreisen der Kriegsversehrten, der schwierigen Versorgung und Kommunikation zwischen den Beteiligten zu verstehen. Das sei im Vorfeld vertraglich nicht zu regeln gewesen.
Sein Mandant wies am Mittwoch mit einem emotionalen Auftritt erstmals persönlich die Vorwürfe zurück. Wie könne er seine Unschuld beweisen, wenn das Gericht die in arabisch gehaltenen Beweismittel nicht lesen wolle? Zudem fühlt er sich schikaniert. Weil er seine aus Hamburg angereiste – geboosterte – Ehefrau auf dem Gang am Ellenbogen berührt hatte, musste er danach im Gefängnis in Quarantäne. Einmal mehr nehme man ihm die Chance, sich mit Aktenstudium auf die Verhandlung vorzubereiten.