Kritiker stellen die Parkplatzablöse in Frage, die Gastronomen entrichten müssen, wenn sie einen neuen Betrieb eröffnen wollen. Stattdessen wird eine Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs gefordert, die prompt erfolgt: Zum 1. August erweitert die SSB eines ihrer Angebote.

Freizeit & Unterhaltung : Ingmar Volkmann (ivo)

Stuttgart - Wer sich nachts in einen Club begibt, der sucht nach guter Musik, sozialen Kontakten oder einfach nur Zerstreuung. Was viele Clubgänger nicht wissen: Bevor das Tanzlokal eröffnet werden darf, muss der Betreiber sich um die sogenannte Stellplatzablöse kümmern. Die Landesbauordnung Baden-Württemberg besagt: „Für Tanzlokale und Diskotheken ist je sechs bis zwölf Quadratmeter Gastraum ein Stellplatz nachzuweisen.“ Wer keine geeignete Fläche vor der Tür hat, bezahlt stattdessen eine Art Ablösesumme. In der Stuttgarter Innenstadt beträgt diese pro Stellplatz einmalig rund 12 700 Euro. Diese Einnahmen müssen von der Stadt Stuttgart zweckgebunden und innerhalb „eines angemessenen Zeitraums“ verwendet werden: „Das Geld kommt dem Tiefbauamt zu Gute. Damit wurden zum Beispiel die Tiefgarage am Kursaal in Bad Cannstatt oder im Rossbollengässle im Stuttgarter Westen gebaut“, sagt Sven Matis, Sprecher der Stadt.