Der Stil öder politischen Äußerungen lasse zu wünschen übrig, findet der Verein der Richter und Staatsanwälte.

Stuttgart. - Die höchstrichterlich bestätigten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in der Landeshauptstadt haben vor Kurzem zu scharfer, teils persönlicher Kritik geführt. So diffamierte Hans-Ulrich Rülke,FDP-Fraktionschef im Landtag, den für das Verbotsurteil mit verantwortlichen Stuttgarter Verwaltungsrichter Wolfgang Kern in einer Landtagsdebatte. Richter Kern habe „Allmachtsfantasien“. Der FDP-Stadtrat Michael Conz hatte in der Diskussion über das Urteil gesagt, er könne „das Rechtsstaatsgesäusel nicht mehr hören“ und die Rechtsfindung mit der in islamischen Staaten verglichen: Wenn einem Dieb die Hand abgehackt werde, müsse der das auch nicht gut finden.

 

Angesichts der Richterschelte meldet sich nun der Landesverband des Deutschen Richterbundes mahnend zu Wort. Man sehe in der „Diskreditierung durch die Verbalattacken beider Politiker zwar keine Gefahr für den Rechtsstaat“, sagt der Tübinger Richter Wulf Schindler für den Verband, er rate allerdings „den politischen Diskurs zu versachlichen“.

Gericht wendet Normen an, die die Politik gesetzt hat

Grundsätzlich verbiete es sich, einem Vorsitzenden Richter die ausschließliche Verantwortung für eine Kammerentscheidung zuzuweisen und diesen öffentlich zu diffamieren, schließlich sei der Vorsitzende lediglich Sprachrohr der mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern mit gleichem Stimmrecht besetzten Kammer. Dem Gericht mangele es auch nicht, wie Rülke ihm vorwerfe, an Respekt gegenüber dem Parlament. „Die Kammer hat lediglich Normen angewandt, die die Legislative ihr zur Rechtsanwendung vorgegeben hat“, so Schindler. Wenn das Ergebnis nicht dem entspreche, was die beiden FDP-Politiker für richtig erachteten, „so müssen beide Herren für eine Korrektur der anzuwendenen Normen eintreten“.

Der Richterbund wendet sich auch gegen Rülkes Vorwurf der Anmaßung. Es sei keine Anmaßung, sondern „selbstverständlich und eine grundlegende Arbeitsmethode“, dass jedes Gericht sich mit höchstrichterlichen Entscheidungen auseinandersetzen und diese auslegen müsse. Von richterlichen „Allmachtsfantasien“ zu sprechen gehe daher an der Sache vorbei.

Der Stil der Äußerungen lasse zu wünschen übrig. Schadstoffgrenzwerte und Luftreinhaltepläne seien nicht von Gerichten, sondern von Politikern beschlossen worden, so der Richterbund.