Mit seinem Urteil zur gekürzten Eingangsbesoldung liefert das Bundesverfassungsgericht die Quittung für eine verfehlte Beamtenpolitik früherer Landesregierungen, meint Matthias Schiermeyer.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Karlsruhe - In Zeiten von Rekordsteuereinnahmen tut man sich leicht, Sparmaßnahmen früherer Landesregierungen zu verurteilen – zumal, wenn das Verfassungsgericht diese im Nachgang als rechtswidrig einstuft. Da haben Schwarz-Gelb und Grün-Rot damals ganz schön Bockmist gebaut, könnte man heute meinen. Allerdings war der finanzielle Druck damals enorm. Weil die Einnahmequellen nicht auf ewig so üppig sprudeln werden, ist das Urteil zur gekürzten Eingangsbesoldung junger Beamter aber nicht nur in die Vergangenheit gerichtet. Vielmehr lässt sich die Lehre daraus ziehen, dass sich die Regierenden Eingriffe bei den eigenen Beschäftigten schon gründlich überlegen müssen. Bei den Nachwuchskräften verbieten sie sich im Grunde ganz. Einseitige Einschnitte sind erst recht bei den Beamten schwierig, über die das Verfassungsgericht gern seine schützende Hand hält.

 

Relativ entspanntes Verhältnis zu Gewerkschaften

Gut, dass Grün-Schwarz die Eingangsbesoldung schon auf das alte Niveau zurückgeführt hat. Sonst wäre der Protest jetzt groß. Stattdessen muss die Finanzministerin zwar nachzahlen, erfreut sich aber eines relativ entspannten Verhältnisses zu den Beamtengewerkschaften. Dies liegt nicht nur an der guten Kassenlage, sondern auch an den jeweiligen Akteuren, die nicht mehr so auf Krawall gebürstet sind. Damit dies so bleibt, muss die Regierung intensiv mit der Gegenseite reden. Dann vermeidet sie auch spätere Klatschen aus Karlsruhe.