Land und Stadt trotz neuer Anrechnung uneinig Hat Stuttgart zu wenig Flüchtlinge aufgenommen?

Auf dem früher dem Computerkonzern IBM gehörenden Gelände in Vaihingen könnten Flüchtlinge untergebracht werden. Foto: Imago/Arnulf Hettrich

Das Migrationsministerium von Marion Gentges (CDU) nimmt Stuttgart nicht nur wegen des Baus einer Landeserstaufnahmeeinrichtung in den Fokus. Es sieht auch ein Defizit bei der regulären Zuweisung.

Die Landeshauptstadt sieht sich nicht nur mit Plänen für eine große Erstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge auf dem früheren IBM-Gelände konfrontiert. Das Land erwartet auch, dass Stuttgart ein Defizit bei der über eine Quote geregelte Flüchtlingsunterbringung abbaut. Eine Berechnung der Stadt wird teils anerkannt.

 

An diesem Donnerstag befasst sich die Bürgermeisterrunde im Rathaus erneut mit der Flüchtlingsunterbringung. Die Zahlen für Baden-Württemberg sind im Januar mit 1759 Neuzugängen gegenüber Januar 2023 um 967 gesunken, dazu kommen 2748 Flüchtlinge aus der Ukraine. Stuttgart hat aus Landessicht Altlasten abzutragen. Ende Dezember hatte das Ministerium von Marion Gentges (CDU) ein Defizit von 1461 Asylbewerbern vorgerechnet, inzwischen stehe die Zahl bei 1358.

Ukrainer werden nicht angerechnet

Nun werde man eine frühere Übererfüllung bei der Quote jüdischer Zuwanderer anerkennen, heißt es am Mittwoch auf Anfrage aus dem Ministerium. Durch den Abzug von 849 Personen ergebe sich das neue Defizit von 509 Asylbewerbern. Die Stadt sieht sich allerdings durch die Direktaufnahme ukrainischer Flüchtlinge weit im Plus. Eine derartige weitere Verrechnung „scheidet aus“, heißt es aus dem Ministerium, denn diese Flüchtlingsgruppen seien nur bedingt vergleichbar, für beide seien getrennte Quoten vorgesehen.

Im Oktober 2023 hatte die Stuttgarter Verwaltungsspitze eine Notlage erklärt und die Belegung von sechs Sport- und Versammlungshallen angekündigt. OB Frank Nopper (CDU) nahm diese Planung, die in Schulen und Sportvereinen für Unruhe und Protest gesorgt hatte, zwar zurück. Die Vorbereitungen zur Hallennutzung liefen für den Notfall aber weiter, hieß es damals.

„Die Stadt weiß um ihre Pflicht“

Für das bestehende Defizit hat das Land der Stadt keine Frist zum Abbau gesetzt. „Die Stadt weiß um ihre Pflicht, Rückstände abzubauen“, heißt es. Das System der Flüchtlingszuweisung basiere „natürlich darauf, dass jeder seinen Teil trägt“. Das Ministerium verweist auf Anfrage auf das sogenannte LEA-Privileg, das gewisse Vorteile bedeute. „Mit einer Erstaufnahmeeinrichtung im Stadtgebiet müsste Stuttgart entsprechend weniger eigene Unterkünfte aufbauen und betreiben. Erstaufnahmeeinrichtungen halten eine eigene Infrastruktur vor, die der Stadt wird damit deutlich entlastet“, so das Ministerium. Das gelte insbesondere für Kindertagesstätten und Schulen, aber auch für die medizinische Versorgung.

Weitere Themen