Das Gericht verurteilt eine 43-jährige Frau zu einer Geldstrafe.

Leonberg - Mit den Folgen einer missglückten Beziehung musste sich jetzt das Leonberger Amtsgericht befassen. Auf der Anklagebank saß eine Frau aus Weil der Stadt, die auf dem Arm ihres damaligen Lebensgefährten eine brennende Zigarette ausgedrückt hatte. Die 43-Jährige war ausgerastet, nachdem sie mit ihrer Affäre konfrontiert wurde.

 

Eineinhalb Jahre war das Pärchen zusammen, bevor es im vergangenen Sommer getrennte Wege ging. Doch in der Beziehung kriselte es offenbar schon von Anfang an. Nicht zuletzt, weil es die 43-Jährige mit der Treue offenbar nicht so genau nahm. Und das war auch der Grund für den eskalierten Streit im Juli vor einem Jahr.

Damals entdeckte der 39-jährige Partner einen verfänglichen Chat auf dem Handy der Angeklagten. „Da wird mir noch heute schlecht, wenn ich daran denke“, sagte der Mann, der es sich folglich ersparte, die „Liebesbotschaften“ wiederzugeben – zumal auch noch Grundschüler im Zuschauerbereich lauschten.

„Dann ist sie ausgeflippt!“

Der Weiler druckte den Chat-Verlauf aus und weckte die Angeklagte, um ihr diesen vorzuhalten. „Dann ist sie ausgeflippt!“, erzählte der 39-Jährige über die Frau, die damals stark betrunken gewesen sei. Dann habe sie sich eine Zigarette angezündet, die sie kurz darauf auf seinem Arm ausgedrückt habe. „Da schauen Sie mal!“, sagte der Weiler, der seinen Ärmel hochkrempelte, um dem Gericht die Spuren der Brandwunde zu zeigen.

Die Frau hatte die Sache ganz anders geschildert. „Ich habe ihm nix getan!“, beteuerte sie auf der Anklagebank. Viel mehr sei der 39-Jährige damals über sie hergefallen und habe sie am Hals gepackt, nachdem er auf die Handy-Unterhaltung gestoßen sei. „Er war sehr eifersüchtig“, meinte sie. Mit dem Chat wollte sie aber nichts zu tun haben. „Ich kenne die Person nicht, die geschrieben hat, und ich weiß auch nicht, wie dieser Chat-Verlauf auf mein Handy gekommen war“, sagte die arbeitslose Frau.

Der Richter glaubt der Frau nicht

Das aber widerlegte ihr Ex-Freund: „Da standen viele Dinge, die nur einem Insider bekannt sein konnten, zum Beispiel, dass der Trockner kaputt war“, sagte dieser. Nachdem die 43-Jährige nach dem Vorfall aus seiner Wohnung gestürmt war, rief er die Polizei. Eine Anzeige wollte er zunächst nicht erstatten.

„Mir war es vor allem wichtig, dass ihr nichts passiert“, erklärte der Weiler. Denn die Frau war nicht nur stark betrunken – sie hatte ihm zufolge auch ein Medikament gegen Epilepsie eingenommen, das sich nicht mit Alkohol verträgt. Am Ende habe sein Kumpel sie auf dem Marktplatz gefunden. „Er war damals ziemlich aufgelöst“, sagte der über den 39-Jährigen.

Der Amtsrichter Armin Blattner hielt die Aussage der Frau für eine Schutzbehauptung und verurteilte sie zu einer Geldstrafe in Höhe von 960 Euro. „Es ist schwer zu glauben, dass Ihr Ex-Freund sich die Zigarette selbst auf dem Arm ausgedrückt hat, nur um Sie fertig zu machen“, befand der Richter – zumal der 39-Jährige auch kein Schmerzensgeld gefordert hat. Naheliegender sei, dass sich die 43-Jährige über die Vorhaltungen geärgert habe. Schließlich meinte der Richter: „Manche Beziehung sollte man einfach früher beenden.“