Ein Mitglied der Black Jackets hat vor Gericht eine Körperverletzung und zwei Fälle von räuberischer Erpressung gestanden. Dafür bekommt er einen Strafrabatt.

Ludwigsburg/Stuttgart - Zweifache räuberische Erpressung und Körperverletzung, begangen als Mitglied der rockerähnlichen Gruppe Black Jackets – alle Taten, die ihm der Staatsanwalt am Dienstag vor dem Stuttgarter Landgericht vorgeworfen hatte, hat der Angeklagte eingeräumt. Das Geständnis war der Preis dafür, dass das Gericht den Strafrahmen vorab hinter verschlossenen Türen begrenzte, noch bevor der Prozess richtig begonnen hatte. Aber der Angeklagte, der aus Kornwestheim kommt, legte Wert darauf, keinen der Mittäter zu verpfeifen.

 

Der 29-Jährige war laut Staatsanwalt eine Art Funktionär bei den Black Jackets. Vor drei Jahren ist er mit anderen Mitgliedern zu einer Tübinger Discothek gefahren. Sie haben dort zwei Türsteher verdroschen, weil diese schlecht über die Black Jackets geredet haben sollen. Das Gleiche haben sie einem griechischen Kneipier im Kreis Ludwigsburg vorgeworfen, dem der Angeklagte als „Strafe“ 600 Euro abknöpfte. Dass dies Erpressung gewesen sei, wisse er, der Grieche habe aus Angst gezahlt. Das gelte auch für ein Gruppenmitglied, das ausgeschlossen worden sei. Er habe von ihm 500 Euro Ausstiegsprämie verlangt.

Ist Ausstiegsprämie in jedem Fall Erpressung?

Das Geständnis ist interessant in Bezug auf einen parallel laufenden Black-Jackets-Prozess, in dem den sechs Angeklagten Taten nach dem gleichen Muster vorgeworfen werden. Dabei ist die Frage strittig, ob es sich bei der Ausstiegsprämie um Erpressung handelt. Denn die Mitglieder wurden wohl alle beim Eintritt gewarnt, dass das Verlassen der Gruppe 500 Euro kostet. Viele sagen, sie hätten das als Regel akzeptiert.

Zum Auftakt des jetzigen Prozesses, hatte der Anwalt versucht, den Angeklagten als Opfer darzustellen: als Opfer des Kriegs im Libanon, von wo dieser 1986 als Kind nach Deutschland kam, sowie als Opfer einer unsinnigen Asylgesetzgebung in Deutschland. Der 29-Jährige soll seit 13 Jahren abgeschoben werden, er durfte nicht arbeiten, nicht heiraten und Baden-Württemberg nicht verlassen, er wohnte bei der Mutter und sollte von 180 Euro im Monat leben. Seine sieben Geschwister dagegen seien alle bestens integriert und beruflich erfolgreich. Dies sowie das Nichtstun habe zu Frustration und Drogensucht geführt und letztlich zur Kriminalität seines Mandanten, so die Argumentation des Anwalts, die in der Aussage gipfelte, das Leben im Gefängnis sei kaum schlimmer als das in Freiheit bei der Mutter.

Zehn Jahre des Lebens im Gefängnis verbracht

Im Gefängnis hat der Angeklagte, wie er sagte, schon zehn Jahre seines Lebens verbracht, und er muss noch länger dort bleiben. Allerdings wird wohl eine Drogentherapie ein Teil des Urteils. Es wird für die Körperverletzung etwa eineinhalb Jahre Gefängnis betragen, weil damit noch zwei andere Straftaten abgegolten werden, über die das Ludwigsburger Amtsgericht schon geurteilt hat. Für die Erpressungen bekommt er als Gesamtstrafe mindestens viereinhalb Jahre Freiheitsentzug, denn auch hier wird ein Urteil des Amtsgerichts einbezogen. Der Angeklagte hatte gegen die Ludwigsburger Entscheidungen Berufung eingelegt, die er nun zurückgenommen hat.

In einer davon ging es um die Erpressung von Schutzgeld bei einem Kornwestheimer Geschäftsmann im vergangenen Jahr. Zwei Jahre und acht Monate Gefängnis hat der Angeklagte dafür bekommen.

Der Prozess wird fortgesetzt.