Im Prozess um die Verteilung der Mehrkosten für S 21 hält das Gericht mögliche Ansprüche der Bahn gegen die Projektpartner für nicht verjährt. Was das bedeutet.

Im Prozess um die Verteilung der Mehrkosten für das Bahnprojekt Stuttgart 21 hält die zuständige Kammer des Stuttgarter Verwaltungsgerichts mögliche Ansprüche der Bahn gegen die Projektpartner für nicht verjährt. „Wir sind schon der Meinung, dass die Verjährungsfrist erst laufen kann, wenn die Überschreitung der Kosten festgestellt und dokumentiert wird“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern am Dienstag in Stuttgart. Das sei die vorläufige Rechtsansicht des Gerichts, sagte Kern.

 

Die Bahn hatte den Lenkungskreis des Projektes im Jahr 2013 darüber informiert, dass die voraussichtlichen Gesamtkosten von Stuttgart 21 auf damals gut 5,9 Milliarden Euro steigen. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt. Da die Bahn die Klage gegen die Projektpartner auf Beteiligung an den Mehrkosten im Jahr 2016 eingereicht hatte, wäre die dreijährige Verjährungsfrist damit nicht überschritten. „Dann wären die Ansprüche nicht verjährt“, sagte Kern.

Was dei Bahn mit der Klage erreichen will

Der Prozessbevollmächtigte des Landes Baden-Württemberg, gegen das sich eine Klage der Bahn richtet, widersprach dieser Ansicht und argumentierte, dass verschiedene Gremien der Bahn schon deutlich früher Kenntnis von höheren Kosten gehabt hätten. Der Lenkungskreis sei erst deutlich später informiert worden.

Die Bahn will mit ihrer Klage erreichen, dass sich das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart finanziell an den Mehrkosten für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens beteiligen. Diese belaufen sich laut Bahn derzeit auf 9,15 Milliarden Euro, zuzüglich eines Puffers in Höhe von 640 Millionen Euro.