Am Mittwochabend fand im Kleinen Kursaal in Bad Cannstatt einmal mehr der Bürgerdialog der Alternative für Deutschland statt. Rund 70 Personen nahmen an der Veranstaltung des Landesverbands Baden-Württemberg teil. Wie schon im Vorjahr hatte das Aktionsbündnis Stuttgart gegen Rechts zum Protest im Kurpark aufgerufen, mehr als 300 Demonstranten folgten dieser Aufforderung. Ziel war es, den Bürgerdialog zu stören. Darüber hinaus wurde skandiert, dass die Stadt der Partei – der Landesverband ist vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft worden – keine öffentlichen Räume zur Verfügung stellt.
Resolution gegen rechtsextremistisches Gedankengut
Eine Forderung, die das Aktionsbündnis zuvor schon in einem Offenen Brief an die Fraktionen im Stuttgarter Gemeinderat gerichtet hat. „Solche Veranstaltungen und damit die Partei selbst dürfen nicht normalisiert werden“, sagt der Bündnissprecher Dominik Schmeiser. Es sei notwendig, den Widerstand gegen die AfD nach erfolgreichen Großprotesten nicht einzustellen. Er appellierte an sämtliche Kommunalpolitiker, die im Januar eine Resolution zur Stärkung der demokratischen Werte und gegen rechtsextremistisches Gedankengut unterzeichnet haben. „Die symbolischen Bekenntnisse von Politikern gegen die AfD wollen wir jetzt auch an den Taten messen.“ Während Gaststättenpächter Rechten oft keine Räume mehr vermieteten, wie zuletzt im Januar in Mühlhausen, berufe sich die Stadt „in vorauseilendem Gehorsam auf Paragrafen, die der AfD in die Hände spielen“.
Aus Sicht von Emil Sänze, einer von zwei AfD-Landessprechern, ist die Forderung des Aktionsbündnisses „höchst undemokratisch und spricht nicht für die demokratischen Grundsätze, für die man sich einsetzt. Zu einem politischen Diskurs gehört die Auseinandersetzung mit anderen Meinungen dazu, statt sie nur zu negieren. Man versucht mit allen Mitteln, uns verhindern zu wollen.“ Das sei ein Punkt, der auch viele Bürger störe. In einem demokratischen Land müsse man Parteien, vor allem vor Wahlen, bei der Vergabe von städtischen Räumlichkeiten bevorzugt behandeln. Sollte ein Vermietungsverbot kommen, „würden wir uns juristisch wehren“.
Stadt verweist an Grundsätze der Gleichbehandlung
Ein Schritt, der bis auf Weiteres nicht notwendig ist. „Die Vorgehensweise der Landeshauptstadt Stuttgart bei der Vergabe beziehungsweise Vermietung von öffentlichen Einrichtungen orientiert sich an der derzeitigen Rechtsprechung“, sagt Stadtsprecher Oliver Hillinger. „Danach ist eine Versagung der Zulassung nur bei einem ordnungsgemäß festgestellten Verbot von Organisationen möglich oder wenn konkrete Straftaten drohen.“ Grundsätzlich habe man bei der Vergabe beziehungsweise Vermietung von öffentlichen Einrichtungen seitens der Stadt die Grundsätze der Gleichbehandlung und Neutralität zu wahren.