Durch das Naturschutzgebiet Greutterwald dürfen auf dem Vicinalweg morgens und abends Autos fahren. Auf der Buowaldstraße war das ähnlich – bis die Stadt Stuttgart das untersagte und nun durch das Verwaltungsgericht darin bestätigt wurde.
Weilimdorf/Zuffenhausen - Durch das Naturschutzgebiet Greutterwald verläuft der Vicinalweg, der Weilimdorf und Zuffenhausen verbindet. Morgens und abends dürfen dort Autos fahren, wogegen Umweltschützer und Anwohner seit geraumer Zeit mobil machen. Die Buowaldstraße führt von Sillenbuch durch den Wald zur Jahnstraße. Auch dieses Sträßchen durfte jahrelang morgens in die eine Richtung befahren werden und abends in die andere – bis der Umwelt- und Technikausschuss des Gemeinderats 2012 beschloss, die Buowaldstraße komplett für den motorisierten Verkehr zu sperren. Zwischenzeitlich war diese Sperrung wieder aufgehoben worden, weil ein Bürger dagegen geklagt hatte. Doch das Verwaltungsgericht Stuttgart hat diese Klage nun abgewiesen.
„Der BUND begrüßt das Urteil sehr – insbesondere die vielen Spaziergänger, Radfahrer und Wildtiere werden sich freuen“, sagt Gerhard Pfeifer, Regionalgeschäftsführer des Bunds für Umwelt- und Naturschutz (BUND). Das Verwaltungsgericht vertrete die Ansicht, dass niemand das Recht auf die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs einer Straße habe. Pfeifer erwartet nun aufgrund des Urteils, dass die Stadtverwaltung auch beim Vicinalweg endlich eine Vollsperrung einführt. „Auch beim Vicinalweg gilt für die dort circa 150 Autopendler der Firma Porsche, dass niemand das Recht auf Straße hat“, sagt Pfeifer. Der Sachverhalt sei ähnlich – es würden viele geschützte Amphibien überfahren und die Straße befinde sich sogar in einem besonders streng geschützten Naturschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet.
Die Stadt möchte die aktuelle Entwicklung nicht kommentieren
Auf den Artenschutz haben sich zuletzt auch die Grünen-Stadträtin Clarissa Seitz und die Gemeinderatsfraktion SÖS-Linke-Plus berufen, die im März dieses Jahres in einem gemeinsamen Antrag gefordert hatten, den Vicinalweg zu sperren. Die Stadtverwaltung hat eine sofortige Sperrung abgelehnt: „Hohe Tierverluste durch den Kfz-Verkehr waren und sind bislang nicht bekannt“, heißt es in der von Oberbürgermeister Fritz Kuhn unterschriebenen Stellungnahme. Das Amt für Umweltschutz habe zur Klärung der Amphibienvorkommen eine Erhebung in Auftrag gegeben. Deren Ergebnisse sollen im Juli vorliegen und eine erste fundierte Einschätzung der Auswirkungen des motorisierten Verkehrs auf die Tiere ermöglichen.
Bereits 2015 hatte der Weilimdorfer Stadtrat Bernd Klingler gefordert, den Vicinalweg zu sperren, und auch der Weilimdorfer Bezirksbeirat hat sich schon mehrfach einstimmig für diese Maßnahme ausgesprochen. Bislang ohne Erfolg. Die Verwaltung hat in der Vergangenheit unter anderem auf die rechtliche Situation verwiesen: Anno 1963 hat die Stadt einer anliegenden Firma vertraglich das Recht eingeräumt, das Werksgelände in Zuffenhausen über den Vicinalweg anzufahren. Vom seinerzeit vereinbarten Widerrufsrecht hat die Stadt bislang keinen Gebrauch gemacht. Zur aktuellen Forderung des BUND möchte sich bei der Stadtverwaltung niemand äußern: „Kein Kommentar“ heißt es von Seiten der Pressestelle.