Reisende brauchen in dieser Woche starke Nerven oder müssen ihre Pläne gleich ganz aufgeben. Zeitgleiche Arbeitsniederlegungen bei Bahn und Lufthansa werden den Verkehr in weiten Teilen lahmlegen. Ein Überblick über Notfallpläne, Ticketerstattungen und Stornierungen.
Im Tarifkonflikt der Deutschen Bahn zündet die Lokführer-Gewerkschaft GdL die nächste Eskalationsstufe. Wieder durchkreuzt ein Arbeitskampf die Reisepläne unzähliger Bundesbürger. Für Zehntausende Bahn-Fahrer in Deutschland heißt es mal wieder: improvisieren. Ein Überblick über Notfallpläne, Ticketerstattungen und Stornierungen.
Wann wird gestreikt?
- Im Personenverkehr wird bundesweit ab Donnerstagmorgen (7. März) 2 Uhr gestreikt, im Güterverkehr schon ab Mittwoch (6. März) 18 Uhr.
- Die neue Arbeitsniederlegung wird insgesamt 35 Stunden dauern und Freitag (8. März) um 13 Uhr enden.
- Einschränkungen für Reisende werden – wie inzwischen üblich – schon vor Beginn des Warnstreiks und ebenso danach erwartet.
Was ist mit dem Notfahrplan?
- Während des Ausstands gilt – wie immer in solchen Fällen – ein Notfahrplan mit stark reduziertem Angebot.
- Die Deutsche Bahn will wie bei den bisherigen Streiks versuchen, rund 20 Prozent des Fernverkehrs aufrechterhalten.
- Der Notfahrplan ist über die Fahrplanauskunft auf bahn.de sowie im DB Navigator abrufbar. Er gilt für alle Züge (ICE, EC, Regio, S-Bahn, etc.) und sämtliche Zugverbindungen im Fern-, Nah- und Regionalverkehr.
- Im Regionalverkehr versucht das Unternehmen ein stark reduziertes Fahrangebot aufrechtzuerhalten. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, differiert regional sehr stark. So wird es etwa in der Region Stuttgart definitiv zu massiven Einschränkungen im Fern-, Nah- und Regionalverkehr kommen.
Was sollen Reisenden tun?
Reisende werden von der Bahn dringend gebeten, sich vor Fahrtantritt zu informieren, ob ihre Verbindung überhaupt verfügbar ist und ob/welche Ersatz-Reisemöglichkeiten vorhanden sind. „Die DB bittet die Reisenden, sich 24 Stunden vor Fahrtantritt zu informieren, ob ihre Verbindung verfügbar ist“, heißt es auf der Homepage der Bahn.
Zudem hat die Bahn eine kostenfreie Hotline unter der Nummer 08000-996633 eingerichtet.
Fahrgäste sollen während des Streiks auf nicht unbedingt notwendige Reisen verzichten oder die Reise verschieben.
Ist Warnstreik bundesweit gleich intensiv?
Nein. Im Regionalverkehr erwartet die Bahn große Unterschiede bei den Auswirkungen des Warnstreiks je nach Region. So werde der Verkehr in Bayern aufgrund der Witterung weitgehend zum Erliegen kommen, heißt es seitens der DB.
In Baden-Württemberg dürfte ebenfalls mit massiven Einschränkungen zu rechnen sein, weil der Organisierungsgrad der Lokführer hier besonders hoch ist.
Die Bahn will mit einen Ersatzverkehr mit Bussen einrichten, wobei „dies aufgrund der Kurzfristigkeit derzeit nicht garantiert“ sei.
Welche Auswirkungen hat der Streik auf die Reisepläne?
Der Ausstand durchkreuzt ausgerechnet am reisestarken Freitag die Pläne Zehntausender Fahrgäste. Alternativ können sie ihre für diesen Donnerstag oder Freitag geplante Reise verschieben und ihre Fahrkarte zu einem anderen Zeitpunkt nutzen.
Wenn die Zugbindung aufgehoben sei, könnten Reservierungen kostenfrei storniert werden, teilt die Bahn mit.
Welche Regionen sind besonders betroffen?
Der Warnstreik gilt bundesweit. Da vor allem im Osten und Südwesten Deutschlands viele Lokführer bei der GdL organisiert sind, dürften die Auswirkungen hier – auch auf den Regionalverkehr – am größten sein. Stuttgart dürfte dabei besonders betroffen sein.
Verfällt das gekaufte Ticket?
- Wer seine geplante Bahnreise im Fernverkehr wegen des Streiks verschieben muss, kann das Ticket später nutzen.
- Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen ist aufgehoben.
- Das Ticket gilt für den eigentlichen Zielort, auch bei geänderter Streckenführung.
- Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden.
- Tickets können kostenlos storniert werden, wenn ein Zug nicht fährt. Der Ticketpreis wird in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung erstattet.
- Wer mit einem Ticket für den Nahverkehr auf einen EC oder ICE umsteigen will, muss die Differenz zahlen. Später kann er sich das Geld dafür rückerstatten lassen – außer beim Deutschlandticket und anderen Sparangeboten.
Werden Reisende entschädigt?
- Ja. Wie beim regulären Bahnbetrieb und bei jedem Streik gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte.
- Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, bekommt 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden sind es 50 Prozent.
- Wenn frühzeitig absehbar ist, dass das Ziel mindestens eine Stunde später als geplant erreicht wird, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.
- Wurde nur ein Teil der gebuchten Strecke gefahren, können sich Fahrgäste den nicht genutzten Teil erstatten lassen.
- Wer die Reise abbricht und zum Ausgangsbahnhof zurückfährt, bekommt ebenfalls den vollen Preis zurück.
Wie wird Fahrgästen ihr Geld erstattet?
- Die Rückerstattung ist in einem der Reisezentren oder Info-Schalter der Bahn per Fahrgastrechte-Formular sowie online möglich.
- Wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf www.bahn.de beantragt werden.
- Das Formular kann digital oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte gesandt oder im Reisezentrum abgegeben werden.
- Zudem hat die Bahn wieder Sonderkulanz-Regelungen getroffen, die etwa auch das Vorverlegen einer im Streikzeitraum geplanten Fahrt möglich machen.
- Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) hat unter soep-online.de/rechte-bahnreisen in übersichtlicher Form wichtige Rechte Bahnreisender aufgeschlüsselt – beispielsweise auch, wann Sie sich ein Fernbus-Ticket kaufen und sich die Ausgaben dafür im Nachgang von dem Bahnunternehmen zurückholen können.
Was geschieht, wenn der Zug nicht mehr weiterfährt?
- Wer unterwegs strandet, hat bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder Zugausfällen Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
- Ist klar, dass es an einem Tag nicht mehr weitergeht, muss das Bahnunternehmen für eine Unterbringung in einem Hotel oder in einer „anderweitigen Unterkunft“ sorgen und den Transfer dorthin organisieren.
- Wer auf eigene Faust ein Hotelzimmer bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie nicht mit einer Unterkunft helfen kann.
Was müssen Pendler beachten?
Auch wenn die Bahn nur nach Notfallfahrplan fährt, müssen Arbeitnehmer pünktlich im Betrieb oder Unternehmen erscheinen. Das sogenannte Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer.
Arbeitgeber können Beschäftigte auch abmahnen, wenn diese zu spät oder gar nicht im Unternehmen erscheinen. Das ist zumindest immer dann möglich, wenn der Streik – wie auch in dieser Woche – rechtzeitig vorher angekündigt worden ist.
Für Pendler heißt das: Für die Streiktage nicht auf Bus und Bahn verlassen, sondern Alternativen suchen. Dabei müssen Beschäftigte in der Regel auch höhere Kosten in Kauf nehmen, etwa weil sie mit dem Auto zur Arbeit fahren.
Die Kosten für alternative Verkehrsmittel müssen aber im Verhältnis zu dem Gehalt stehen müssen, das Arbeitnehmer an dem entsprechenden Arbeitstag verdienen würden.
Welche Alternativen zur Bahn gibt es?
Alternativen könnten Züge von Unternehmen sein, die nicht bestreikt werden. Wer die Schienen meiden und lieber auf die Straße ausweichen möchte, kann sich einen Platz in einem Fernbus buchen. Und wer selbst fahren will, für den könnte ein Mietwagen eine Alternative sein. Oder die Fahrt im eigenen Auto.
Auch ein Inlandsflug könnte eine Option sein, obgleich die Auswahl aufgrund des zeitgleichen Warnstreiks bei der Lufthansa begrenzt sein dürfte.
Wer zahlt dafür?
In der Regel zahlt man selbst. Unter bestimmten Voraussetzungen muss ein Bahnunternehmen zwar eine Busfahrkarte oder Bahnfahrkarte erstatten. Doch so ein Anspruch besteht nur dann, wenn das Unternehmen nicht innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit eine Weiterfahralternative anbietet. Oder wenn der Kunde sich vorher das Okay des Unternehmens geholt hat.
Sind Mietwagen und Flugticket erstattungsfähig?
Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Erstattungen für alternativ gebuchte Flugtickets oder Mietwagen. Mit einer Ausnahme: Das Bahnunternehmen bietet Flug oder Mietwagen von sich aus als alternative Beförderung an.
Statt auf eine Erstattung von Flug oder Mietwagen durch das Bahnunternehmen zu setzen, ist folgendes Vorgehen oft die bessere Variante: Sich den Preis für das nicht genutzte Zugticket zurückzahlen lassen und die Alternative – sei es etwa ein Mietwagen oder ein Fernbusticket – auf eigene Faust buchen.