Das Verfassungsgericht hat erneut eine Klage der NPD abgewiesen. Es stärkt damit die Demokratie. Aber die Auseinandersetzung mit den Rechtsextremen muss jenseits der Gerichtssäle stattfinden, kommentiert StZ-Politikchef Rainer Pörtner.

Politik/Baden-Württemberg: Rainer Pörtner (pö)

Stuttgart - Der Bundespräsident darf Anhänger der NPD als „Spinner“ bezeichnen. Und ein Mitglied der Bundesregierung darf zum ersten Ziel einer Landtagswahl erklären, die NPD aus dem Parlament herauszuhalten. Innerhalb kurzer Zeit hat das Bundesverfassungsgericht das Recht hochrangiger staatlicher Repräsentanten verteidigt, sich trotz des grundsätzlichen Gebots parteipolitischer Neutralität in den politischen Meinungskampf einzumischen – und offen gegen nationalistische, extremistische oder ausländerfeindliche Gruppierungen aufzutreten. Diese Urteile stärken die Demokratie gegen ihre Feinde.

 

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, mit welcher Intensität sich die dauerklagende NPD der Instrumentarien gerade jenes Rechtsstaates bedient, den sie ansonsten gerne verunglimpft. Und wie sehr sie hofft, dass gerade das Bundesverfassungsgericht die anhängige Verbotsklage gegen die Partei abschmettert. Die eigentliche Auseinandersetzung mit rechtsextremistischen Parteien ist jedoch nicht im Karlsruher Gerichtssaal zu führen, sondern tatsächlich in der Arena des öffentlichen Meinungsstreits. Und da ist es – wie die beklagte Ministerin Manuela Schwesig zu Recht anmerkt – nicht nur das Recht, sondern die Pflicht von Bundespräsident, Kanzlerin und Ministern, dem braunen Ungeist mit deutlichen Worten entgegenzutreten.