Muss nun auch die AfD um ihre Millionen aus der Staatskasse bangen? Das könnte für die tendenziell rechtsextremistische Partei existenzgefährdend werden, da sie fast die Hälfte ihres Budgets mit Steuergeld finanziert. Die demokratische Konkurrenz sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur NPD juristisch neu munitioniert.
SPD-Chefin Saskia Esken wertet die Entscheidung als „Signal“. Die Argumentation des BVG, so Esken, „wird uns in der Auseinandersetzung mit der rechtsextremistischen Gefahr von heute hilfreich sein“. Das Urteil mache deutlich, dass und unter welchen klar definierten Voraussetzungen der Staat sich seiner Feinde erwehren dürfe. Auch für Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist nun klar: „Unser demokratischer Staat finanziert keine Verfassungsfeinde.“ Ihr bayerischer Kollege Joachim Herrmann (CSU) hält es für „völlig widersinnig, Parteien, die unsere Verfassung ablehnen und unsere Demokratie mit Füßen treten, auch noch mit staatlichen Geldern zu unterstützen“. Der Richterspruch zeige, dass es auch „unterhalb der Schwelle des Parteiverbots Mittel und Wege“ gebe, „sich gegen die Verfassungsfeinde zu stellen“. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte das finanzielle Austrocknen der NPD bereits vor dem Urteil als „Blaupause“ für den Umgang mit der AfD bezeichnet. FDP-Chef Christian Lindner mahnt allerdings zur Zurückhaltung. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass die Mehrheit im Parlament sich mit rechtlichen Mitteln „der unliebsamen Konkurrenz erwehren“ wolle.
Skeptiker befürchten Solidarisierungseffekt
Die Voraussetzungen, die Karlsruhe in seinem Urteil für einen Entzug staatlicher Fördermittel benennt, sind ähnlich hoch wie für ein Parteiverbot. Gleichwohl gibt es links der Mitte, aber auch in der CDU Befürworter eines Verbotsantrags gegen die AfD. Die Chancen bewerten Verfassungsrechtler zurückhaltend. Der Berliner Rechtswissenschaftler Christian Waldhoff, der den Bundesrat im zweiten Verbotsverfahren gegen die NPD vertreten hatte, zeigte sich gegenüber der „Zeit“ hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsantrags „durchaus skeptisch“. Medienberichte reichten nicht aus, um deren Verfassungsfeindlichkeit und das Gefahrenpotenzial für die Demokratie zu belegen. Ein Verbotsverfahren würde zudem Jahre in Anspruch nehmen. Außerdem könnte die Partei von einer Märtyrerrolle profitieren. Experten verweisen auf ähnliche Effekte in den USA, wo juristische Schritte den Präsidentschaftskandidaten Donald Trump offenbar eher beflügeln, als ihn aufzuhalten.
Alternativ wird diskutiert, besonders radikalen Vertretern der AfD politische Grundrechte zu entziehen. Mehr als anderthalb Millionen Unterstützer fordern dies in einer Resolution gegen den thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke („Faschisten stoppen!“). Eine solche Möglichkeit eröffnet Artikel 18 des Grundgesetzes. Dort heißt es: Wer die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit oder andere Grundrechte „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte“. Bisher wurde diese Norm noch nie erfolgreich angewandt. Versuche, den Rechtsextremisten Gerhard Frey und Gesinnungsgenossen so ins politische Abseits zu drängen, sind in Karlsruhe gescheitert.