NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) erklärt, wie er die Hintermänner krimineller Geschäfteim Darknet dingfest machen will.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Aus Peter Biesenbachs Justizministerium in Nordrhein-Westfalen kommt die Gesetzesinitiative, um den Handel von Waffen, Drogen und Co. im Darknet zu regulieren. Nur so ließen sich Kriminelle in diesem Bereich auch konsequent verfolgen.

 

Herr Biesenbach, warum wollen Sie die Freiheit des Internets einschränken?

Wir wollen nur eine bisher weitgehend straflose Beihilfehandlung strafbar machen. So wie im Recht üblich, soweit es diesseits des Darknets gilt. Das ist kein Eingriff ins Internet, sondern schließt eine bestehende Strafbarkeitslücke.

Welche Rolle spielen die kriminellen Geschäfte im Darknet für die öffentliche Sicherheit?

Die spielen eine riesige, leider aber deutlich unterschätzte Rolle. Dort werden Waren und Dienstleistungen angeboten, die im freien Netz nie angeboten werden könnten: Drogen aller Art, Waffen, Sprengstoff, Kinderpornografie. Nur dagegen richtet sich unser Gesetzesentwurf. Es geht uns ja nicht darum, das Darknet insgesamt zu verteufeln. Unser Entwurf listet eine Reihe von Delikten auf, die wir bekämpfen wollen. Kein vernünftiger Mensch wird doch ein Interesse daran haben, dass Waffenhändler, Drogenhändler und Kinderpornoringe im Internet ungestört ihre Geschäfte abwickeln können.

Welchen konkreten Nutzen erhoffen sie sich von dem neuen Strafparagrafen?

Bisher sieht es so aus, dass Leute, die im Darknet Handelsplattformen bereitstellen, kaum zu bestrafen sind, auch wenn über deren Plattformen kriminelle Geschäfte abgewickelt werden. Nach dem allgemeinen Strafrecht muss jemandem, der wegen Beihilfe zu einer Straftat verurteilt werden soll, der Vorsatz auch hinsichtlich der konkret begangenen Haupttat nachgewiesen werden. Das ist bei der verschlüsselten, anonymisierten Kommunikation im Darknet schwierig. Sie müssen sich diese Marktplätze im Darknet wie ein Kaufhaus vorstellen. Da gibt es Leute, die stellen Regale auf und vermieten sie. Wenn in diesen Regalen Pistolen, Rauschgift oder kinderpornografisches Material angeboten wird, dann behaupten sie, davon hätten sie nichts gewusst. Wir wollen aber, dass die Betreiber sich nicht ahnungslos stellen können. Wir wollen das Betreiben solcher Kaufhäuser untersagen, wenn der Betreiber nicht darauf achtet, ob über seine Infrastruktur kriminellen Geschäfte laufen. Wer keine Strafe riskieren will, muss gewährleisten, dass er nicht mithilft, illegalen Dinge in Umlauf zu bringen, von denen wir nicht wollen, dass sie in Umlauf gebracht werden.

Was weiß man über die Szene, um die es da geht?

Noch viel zu wenig. Nach bisher geltendem Recht gab es mangels verfolgbarer Straftaten in diesem Bereich keine Handhabe für weitere Ermittlungen.

Werden auch die Ermittlungen erleichtert?

Die Ermittlungen können dann mit dem Ziel zu Ende geführt werden, auch die Hintermänner illegaler Darknetgeschäfte der Verurteilung zuzuführen.