Lobbycontrol plädiert für mehr Transparenz beim Spendensammeln. Die Stuttgarter CDU verweist im OB-Wahlkampf auf das Parteiengesetz.

Stuttgart - Der Stuttgarter Oberbürgermeisterwahlkampf zwingt die Kandidaten in der Corona-Krise wegen fehlender Kontakte mit den Bürgern, kräftig in Werbung zu investieren. Die Kampagnen sind teils spendenfinanziert. Die des Kandidaten der CDU, Frank Nopper, hat ein Budget von 450 000 Euro, die Hälfte ist durch Spenden gedeckt. Die SPD-Kreispartei erhielt bisher 35 000 Euro Spenden bei einem Etat von rund 150 000 Euro, die Grünen bei identischem Budget 60 000 Euro, der unabhängige Kandidat Marian Schreier 80 000 Euro bei einem Mittelbedarf von bis zu 200 000 Euro und Hannes Rockenbauch 55 000 Euro bei einem Etat von geschätzten 80 000 Euro.

 

Frank Nopper erfährt umfangreiche Unterstützung

Während bei Grünen und SPD allein die Kreispartei den Wahlkampf organisiert, erfährt die CDU wie vor acht Jahren bei der Kampagne für Sebastian Turner Unterstützung durch einen Verein. Man arbeite „Hand in Hand“, betonen der Kreisvorsitzende Stefan Kaufmann sowie der Vorstand der „Wählerinitiative Nopper für Stuttgart e.V.“ Auf der Internetseite des CDU-Bewerbers wird angeboten, an die Partei Geld zu spenden (gegen eine Spendenbescheinigung) oder an die Initiative ohne Zuwendungsbestätigung.

Spenden an Einzelkandidaten und die Finanzierung von parteiunabhängigen Kampagnen sind in Deutschland nicht hinreichend reguliert. Deshalb machen Bewerber ihre Wahlkampffinanzierung freiwillig öffentlich. Der Bewerber Marian Schreier etwa hat eine Verpflichtung im Umgang mit Spenden abgegeben. Er sei bereit, höheren Anforderungen zu genügen, als sie das Parteiengesetz vorsehe.

Im Video: Der Kandidaten-Talk mit Frank Nopper

CDU weist Vorwürfe zurück

Die Vereinslösung der CDU stößt bei Lobbycontrol, einer bundesweiten Initiative für Transparenz und Demokratie, auf Kritik. Partei und Kandidat würden in einer „rechtlichen Grauzone“ agieren und versuchen, „noch weniger transparent zu sein, als der Gesetzgeber verlangt“. Einen Verein zu gründen, für den die Offenlegungspflichten nicht gelten würden, könne nur bedeuten, diese umgehen zu wollen. Durch das „Vereinsmanöver entzieht die CDU Großspenden gezielt und ohne Not jeglicher Rechenschaftspflicht“. Diese betont aber, es würden gar keine Großspenden angenommen. Zudem trete Nopper als Person an, seine Unterstützung durch die Partei sei folglich „keine im Sinne des Wahlgesetzes, sondern hat den Charakter einer politischen Erklärung“.

Verein wirbt nicht für die CDU

Der Parteienrechtler Sebastian Roßner spricht von einer „schwierigen und letztlich nicht geklärten Rechtsfrage“. Der Gesetzgeber gehe nur von einer Parteispende aus, wenn sie „ausdrücklich“ für eine Partei geworben werde, nicht etwa für ihren Kandidaten. Die Unterstützung des Wahlvereins sollte wegen der engen Verzahnung dennoch „als Einnahme der CDU gewertet werden“ und den Transparenzregeln des Parteiengesetzes unterliegen.