Was ist vorgefallen bei der Parkraum-Gesellschaft des Landes (PBW), dass Ende 2022 der Geschäftsführer und seine Assistentin Knall auf Fall gefeuert wurden? Vom Land oder der Firma gibt es dazu bisher nahezu keine Auskünfte, mit Verweis auf laufende Verfahren. Nun hat eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart etwas Licht ins Dunkel gebracht. Dort wehrte sich die Assistentin gegen ihre fristlose Kündigung – und schloss am Ende einen Vergleich, nach dem sie gegen eine Abfindung ausscheidet.
Der Vizepräsident des Arbeitsgerichts hatte zuvor deutlich gemacht, dass seine Kammer die beiden Kündigungsgründe für nicht tragfähig hält. Der Assistentin war zum einen ein Datenschutzverstoß vorgeworfen worden, weil sie auf Geheiß des Geschäftsführers auf Mailkonten von Mitarbeitern zugegriffen hatte. Da den Beschäftigten die private Nutzung untersagt war, sei dies zulässig gewesen, stellte der Richter klar. Der Firmenchef habe sehr wohl recherchieren lassen dürfen, ob Bereichsleiter hinter seinem Rücken gegen ihn agierten; dabei gehe es schließlich um eine Frage der Loyalität. Es sei für ihn „unverständlich“, wie man daraus einen Kündigungsgrund ableite.
„Dann fliegt der Betrieb auseinander“
Auch den zweiten Vorwurf ließ das Gericht nicht gelten. Danach hatte die Assistentin mit Genehmigung des Geschäftsführers bei 46 Fahrten einen Dienstwagen genutzt. Angesichts von mehr als 1100 Tagen in Diensten der PBW sei dies nicht zu beanstanden, befand der Vorsitzende. Die Kammer könne darin keine Untreue zu Lasten des Arbeitgebers erkennen. Sein Fazit: man halte die Kündigungsgründe für unwirksam.
Die von der Assistentin geforderte Weiterbeschäftigung sah das Gericht gleichwohl kritisch. Ihr Umgang mit Mitarbeitern werde in mehreren Stellungnahmen als problematisch geschildert. Sie sei fraglos sehr engagiert gewesen, habe aber oft den Ton nicht getroffen. „Wenn Sie zurückkommen, fliegt der halbe Betrieb auseinander“, meinte der Vorsitzende. Daher riet er zu dem Vergleich, den die Frau letztlich annahm. Sie zeigte sich verwundert, dass sich nie jemand beschwert habe und nun plötzlich Kritiker „aus der Deckung“ kämen.
Parkraumfirma „fast eine Behörde“
Mehrfach fand der Vorsitzende Richter kritische Worte für die Verhältnisse bei der Parkraum-Firma, die eigentlich „fast eine Behörde“ sei. „Jeder meint, er sei der Chef“ – das sei ein zentrales Problem bei der PBW gewesen. Irritiert zeigte er sich auch über die Rolle des Aufsichtsrates, dem die Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer (Grüne) vorsitzt. In einer GmbH sei eigentlich der Geschäftsführer der maßgebliche Kopf.
Der geschasste PBW-Chef Gebhard Hruby wehrt sich ebenfalls gegen seinen Rauswurf. Eine Verhandlung sei für Ende Januar 2024 terminiert, teilte ein Sprecher des Landgerichts mit. Hruby werden diverse Pflichtverstöße vorgeworfen, vor allem bei einem Parkhausprojekt. Er selbst weist die Vorwürfe überwiegend zurück und hält die Kündigung für unwirksam.
Staatsanwaltschaft prüft immer noch
Nach einer Strafanzeige der PBW hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach wie vor keine förmlichen Ermittlungen eingeleitet, wie ein Sprecher mitteilte. Man prüfe nach wie vor, ob ein Anfangsverdacht vorliege. Die lange Dauer der Prüfung deutet darauf hin, dass eine strafrechtliche Relevanz der Vorgänge zumindest nicht offenkundig ist.