Landesschülerbeirat lädt auch einen AfD-Vertreter ein
An einem Reutlinger Gymnasium etwa hat der Schulleiter den AfD-Vertreter von einer Diskussionsrunde mit Schülern in der vergangenen Woche wieder ausgeladen, beim Landesschülerkongress Anfang Februar in Geisingen (Kreis Tuttlingen) war der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion bei einer Podiumsdiskussion anwesend.
In Reutlingen wollte der Rektor einer Partei mit drei gesichert rechtsextremistischen Landesverbänden keine Bühne bieten und vor allem die vielen Schüler mit Migrationshintergrund schützen, in Geisingen argumentierte der Landesschülerbeirat mit der Neutralitätspflicht, da auch alle anderen Fraktionen Einladungen erhalten hatten.
Die AfD schlage man nicht durch Ausgrenzung, sondern mit Argumenten
Was heißt das für künftige Veranstaltungen, die mit Blick auf die Kommunal-und Europawahlen im Juni mit Sicherheit immer wieder stattfinden werden? „Die Schulen werden beim Umgang mit der AfD alleingelassen, denn es gibt weder vom Kultusministerium noch von den Regierungspräsidien klare Vorgaben, wie die Schulen mit der AfD umgehen sollen“, kritisiert Ralf Scholl, der Landesvorsitzende des Philologenverbands, der die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien sowie Gemeinschaftsschulen vertritt.
Auch Scholl hadert mit dem Dilemma und zeigt sich erleichtert, dass er die Entscheidung im Einzelfall vor Ort nicht selbst treffen muss: „Ich bin froh, dass ich kein Schulleiter bin, denn egal, was man macht, ein Teil wird es jeweils nicht oder falsch verstehen.“ Er persönlich ist jedoch der Meinung, die AfD schlage man nicht durch Ausgrenzung, sondern mit Argumenten und guter Politik, aber eine offizielle Verbandsposition gebe es (noch) nicht.
Haus von Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) unterstützt
Andere Verbände hingegen sprechen sich klar gegen Einladungen an die rechtspopulistische Partei aus: „Man kann über die AfD reden, ohne einen ihrer Protagonisten einzuladen“, sagt Gerhard Brand, Landesvorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE). Ähnlich äußert sich auch seine Kollegin Monika Stein, die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Es sei zwar die Aufgabe der Schule, sich „kritisch mit Inhalten und Narrativen“ auseinanderzusetzen, aber es sei „nicht Aufgabe der Schule, unbedingt mit Vertreterinnen und Vertretern dieser Partei live zu diskutieren“.
Das Haus von Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) legt sich zwar nicht explizit fest, ob die AfD an den Schulen im Land eingeladen werden sollte oder nicht, aber unterstützt das Vorgehen des Gymnasiums in Reutlingen sowie das einer Stuttgarter Schule, die die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative nicht zu einer Podiumsdiskussion eingeladen hatte: „Nach Kenntnisstand des Kultusministeriums haben die betroffenen Schulleitungen zuvorderst ihre Pflicht im Blick gehabt, ihre Schülerinnen und Schüler zu schützen.“
Kultusministerium: Keine zwingende Einladung an Parteien mit Extremisten
Und was denken die Schüler selbst? „Jugendliche sind in den sozialen Medien tagtäglich allen möglichen politischen Einflüssen ausgesetzt“, sagt Jette Wagler, die Sprecherin des Landesschülerbeirats, der die 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg vertritt. Gerade im Netz ist die AfD besonders erfolgreich – und erreicht viele junge Menschen. Also werden die Schülerinnen und Schüler auch dort mit AfD-Vertretern konfrontiert. „In den höheren Klassenstufen sollte man in der Lage sein, sich direkt mit der AfD auseinanderzusetzen“, sagt Wagler. Sie ist überzeugt: „Die Schüler wissen sich zu wehren und stellen die richtigen Fragen.“
Für die Podiumsdiskussion in Geisingen hatte der Landesschülerbeirat deshalb auch einen AfD-Vertreter eingeladen.
Die Neutralitätspflicht müsse gewahrt bleiben, heißt es. Auf die hatte auch die Schulaufsicht vom Regierungspräsidium Tübingen den Schulleiter in Reutlingen aufmerksam gemacht. Das Kultusministerium betont hingegen, dass Vertreter einer Partei, in der sich Mitglieder befinden, „die vom Verfassungsschutz als gesichert extrem eingestuft werden oder als Verdachtsfall gelten“, im Einzelfall nicht zwingend eine Einladung erhalten müssen.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Grundgesetz
Die Chancengleichheit der Parteien ist durch das Grundgesetz gesichert. Das Ziel: freier Wettbewerb unter den politischen Kräften sowie die Teilnahme an der politischen Willensbildung. Um diesen Wettbewerb nicht zu verfälschen, sind staatliche Einrichtungen wie Schulen dazu verpflichtet, die Neutralität zu wahren. „Diese Vorgaben finden grundsätzlich auch auf Podiumsdiskussionen und anderen Veranstaltungen Anwendung, die in der organisatorischen Verantwortung öffentlicher Schulen durchgeführt werden“, heißt es aus dem Kultusministerium.
Einladungen
Wie das Haus von Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt, werde bei der Einladung von Abgeordneten oder anderen politischen Vertreterinnen und Vertretern zu Schulveranstaltungen auf die „parteipolitische Ausgewogenheit und Überparteilichkeit“ geachtet. Dies bedeute jedoch nicht, dass „immer grundsätzlich alle in Betracht kommenden politischen Parteien (und Jugendorganisationen) berücksichtigt werden müssen“.