Am 8. Dezember 2017 endet nach siebeneinhalb Jahren das nächtliche Alkoholverkaufsverbot im Land. Das Aus ist umstritten. Zwei unterschiedliche Meinungen.

Stuttgart - In den vergangenen Jahren durften Tankstellen und Supermärkte keinen Alkohol nach 22 Uhr verkaufen. Nun wird dieses Verbot gekippt. Das löst durchaus unterschiedliche Reaktionen aus. Während Polizeireporterin Christine Bilger die Entscheidung richtig findet, kommt Polizeireporter Wolf-Dieter Obst zu einer ganz anderen Schlussfolgerung.

 

Pro: Ein Verbot ist keine Lösung (Christine Bilger)

Jeden Samstagabend haben sich in den zurückliegenden sieben Jahren die gleichen Bilder geboten: Kurz vor 22 Uhr bildeten sich lange Schlangen an den Supermarktkassen. Die überwiegend jungen Kunden baten darum, noch schnell vor zu dürfen, um bis 21.59 Uhr ihre Alkoholvorräte für die Nacht aufzustocken. In den S-Bahnen und Stadtbahnen saßen Cliquen mit vorgemischten Alkopops der Marke Eigenbau, Vodka-O oder Cola-Rum in Literflaschen. Das Argument, mit dem Verkaufsverbot den Konsum eingeschränkt zu haben, zieht folglich nicht. Wer trinken wollte, holte sich, was er brauchte.

Das Verbot war kein Allheilmittel. Dieser Ansatz ist unausgegoren. Was man nicht haben darf, hat immer auch den Nimbus des Begehrenswerten. So schafft man eher Verlockungen und Anreize, als den Konsum einzuschränken. Das haben die langen Schlangen gezeigt. Vielleicht wäre manche Wodkaflasche im Regal geblieben, hätte man nicht den Zeitdruck verspürt, sich bevorraten zu müssen? Eine gewagte These. Doch die Theorie vom Verzicht durch das Verbot ist ebenso wenig belegt.

Contra: Eine Schnapsidee – und das falsche Signal (Wolf-Dieter Obst)

Warum, um Himmels Willen, gibt man eine eingeführte, klare und eindeutige Regelung ohne Not auf? Warum öffnet man im ohnehin mühsamen Kampf gegen Alkoholexzesse und Gewaltdelikte in der nächtlichen Vergnügungsszene völlig unnötig eine Schleuse? Seit 2010 galt: Nach 22 Uhr gibt es keinen Alkohol zu kaufen, nicht für Junge, nicht für Alte, für niemanden. Klar, unmissverständlich. Wie die null Promille für Fahranfänger.

Und ganz offensichtlich war das nicht wirkungslos, wie Polizei und Sozialarbeit bestätigen. Das Komasaufen bei jungen Menschen ist aus den Schlagzeilen, Tankstellen sind für die Polizei kein Brennpunkt mehr, schwere Gewaltdelikte in der Vergnügungsszene sind eingedämmt. Natürlich hatte auch dieses Gesetz seine Hintertürchen. Aber: Cliquen konnten sich nachts fürs Vorglühen eben nicht mal schnell noch Nachschub holen – dazu bedurfte es einer nüchternen Vorausplanung.

Nun heißt es wieder: Hoch die Flaschen! Manche sagen, das Gesetz sei in der Praxis vielfach unterlaufen worden – dann könne man es auch gleich abschaffen. Ein Totschlagargument. Sollen wir etwa deshalb auch gleich das Verkaufsverbot an Jugendliche an der Supermarktkasse abschaffen, nur weil Stichproben zeigen, dass Kassiererinnen immer noch ein Drittel der Verstöße übersehen? Im Gegenteil: Die Politik müsste mehr tun – und nicht weniger. Die Abschaffung des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots, das mehr genützt und wenig geschadet hat, ist eine Schnapsidee. Und das falsche Signal. Ballermann kehrt zurück. Viel Vergnügen!

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