Das gesetzliche Rentensystem in Deutschland ist derart kompliziert und umfangreich, dass viele mit der Thematik überfordert sind. Wann Sie in Rente gehen können und wie hoch sie ist, erfahren Sie in unserer Übersicht.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

In Deutschland gehen die Menschen im Schnitt im Alter von 64,4 Jahren in Rente. Das durchschnittliche Alter stieg nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Berlin im vergangenen Jahr auf diesen Wert. 2021 waren es noch 64,1 Jahre.

 

Was ist die „Rente mit 63“?

Grund für den Anstieg sei vor allem eine Anhebung der Altersgrenze bei der ursprünglichen „Rente mit 63“. Die Grenze hat 2022 bei 64 Jahren gelegen.

Sie wird schrittweise auf 65 angehoben, ähnlich wie die Regelaltersgrenze, die schrittweise auf 67 steigt. Langfristig ist das tatsächliche Renteneintrittsalter nach Angaben der Rentenversicherung deutlich gestiegen. Es lag demnach im Jahr 2000 noch bei 62,3 Jahren.

Die „Rente mit 63“ war von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingeführt worden und zielt auf „besonders langjährig Versicherte“, die mindestens 45 Jahre Beiträge eingezahlt haben. Vor 1953 Geborene konnten so ohne Abschläge schon mit 63 in Rente gehen.

Ab welchem Alter können Erwerbstätige in Rente gehen?

Beim Erreichen des 67. Lebensjahres wird die monatliche Rente allen ausbezahlt, die ab 1964 geboren wurden. Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, gilt noch die Rente mit 65 Jahren. Für alle dazwischenliegenden Jahrgänge gilt eine gestaffelte Regelung.

Die Altersgrenze stieg zwischen 2012 und 2019 schrittweise von 65 Jahre auf 67 Jahre. Nur für diejenigen, die vor 1947 geboren wurden, bleibt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

Das bedeutet: Ab dem Geburtsjahrgang 1947 erhöht sich die Altersgrenze zunächst pro Jahr um einen Monat, ab 2024 pro Jahr um zwei Monate. Wer 1958 geboren ist, erreicht die Altersgrenze also mit genau 66 Jahren. Für alle Jahrgänge ab 1964 beträgt sie 67 Jahre.

Welche Renten-Optionen gibt es?

Versicherte können Ihre Altersrente beantragen, bevor oder nachdem man das Renteneintrittsalter erreicht hat.

Außerdem ist es möglich, die Rente als Voll- oder Teilrente zu beziehen. Abschläge kann man durch zusätzliche Beiträge ausgleichen.

Gibt es Abschläge, wenn man früher in Rente geht?

Nach Aussage der Deutschen Rentenversicherung gibt es für die verschiedenen Altersrenten vom Gesetzgeber ein genau festgelegtes Renteneintrittsalter.

Wer früher in Rente gehen möchte, muss allerdings Abschläge in Kauf nehmen. Entscheidend für den Zeitpunkt des Rentenantrags sind in der Regel die bereits erworbenen Rentenansprüche, der Gesundheitszustand sowie die individuelle private und berufliche Situation.

Welche Renten sind vom Renteneintrittsalter von 67 Jahren ausgenommen?

Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Anspruch haben Versicherte, die mindestens 45 Jahre Versicherungszeit und die maßgebliche Altersgrenze erreicht haben.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Für diese Versicherten, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.

Was bedeutet Teilrente?

Erwerbstätige können, wenn sie mit 63 Jahren das Alter für eine vorgezogene Altersrente erreicht haben, weiterarbeiten. Sie erhalten dann einen sogenannten Teilrentenbezug. Das bedeutet: Man erhält als sogenannte Teilrente den Teile der bereits zustehenden Rente, dafür darf man hinzuverdienen.

Da für Ihren Teilzeitjob weitere Rentenbeiträge gezahlt werden, erhöht sich die spätere Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Bekommt man eine höhere Rente, wenn man später in den Ruhestand geht?

Ja. Wer seine Altersrente nach Erreichen des Rentenalters nicht beantragt, bekommt laut Deutscher Rentenversicherung pro Monat, den man über das reguläre Rentenalter hinaus die Rente nicht in Anspruch nimmt, einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Für ein Jahr des späteren Rentenbeginns sind das unterm Strich sechs Prozent mehr.

Zudem erhöht sich die Rente durch die Beiträge, die während der weiteren Beschäftigung eingezahlt werden.

Wie berechnet man sein Renteneintrittsalter?

Dies ist möglich mit Hilfe des „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechners“ der Deutschen Rentenversicherung. Damit kann man das früheste oder reguläres Renteneintrittsalter ermitteln.

Hier kommen Sie zum Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung.

Wann war die letzte Rentenerhöhung?

In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Rentner. Zum 1. Juli waren die gesetzlichen Renten im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent gestiegen. Dies ist zum zweiten Mal in Folge eine deutliche Erhöhung.

Wie kräftig die Renten zum 1. Juli gestiegen sind, sehen in dieser Übersicht:

4,39 Prozent mehr Rente in Westdeutschland – 5,86 Prozent mehr Rente in Ostdeutschland:

• Rente von 500 Euro / Westen: + 21,95 Euro / Osten: + 29,30 Euro

• Rente von 600 Euro / Westen: + 26,34 Euro / Osten: + 35,16 Euro

• Rente von 700 Euro / Westen: + 30,73 Euro /Osten: + 41,02 Euro

• Rente von 800 Euro / Westen: + 35,12 Euro / Osten: + 46,88 Euro

• Rente von 900 Euro / Westen: + 39,51 Euro / Osten: + 52,74 Euro

• Rente von 1000 Euro / Westen: + 43,90 Euro / Osten: + 58,60 Euro

• Rente von 1100 Euro / Westen: + 48,29 Euro / Osten: + 64,46 Euro

• Rente von 1200 Euro / Westen: + 52,68 Euro / Osten: + 70,32 Euro

• Rente von 1300 Euro / Westen: + 57,07 Euro / Osten: + 76,18 Euro

• Rente von 1400 Euro / Westen: + 61,46 Euro / Osten: + 82,04 Euro

• Rente von 1500 Euro / Westen: + 65,85 Euro / Osten: + 87,90 Euro

• Rente von 1600 Euro / Westen: + 70,24 Euro / Osten: + 93,76 Euro

• Rente von 1700 Euro / Westen: + 74,63 Euro / Osten: + 99,62 Euro

• Rente von 1800 Euro / Westen: + 79,02 Euro / Osten: + 105,48 Euro

• Rente von 1900 Euro / Westen: + 83,41 Euro / Osten: + 111,34 Euro

• Rente von 2000 Euro / Westen: + 87,80 Euro / Osten: + 117,20 Euro

• Rente von 2100 Euro / Westen: + 92,19 Euro / Osten: + 123,06 Euro

• Rente von 2200 Euro / Westen: + 96,58 Euro / Osten: + 128,92 Euro

• Rente von 2300 Euro / Westen: + 100,97 Euro / Osten: + 134,78 Euro

• Rente von 2400 Euro / Westen: + 105,36 Euro / Osten: + 140,64 Euro

• Rente von 2500 Euro / Westen: + 109,75 Euro / Osten: + 146,50 Euro