SPD-Chefin Saskia Esken hat einen weiteren Erfolg gegen das ARD-Magazin „Kontraste“ errungen: Der für die Sendung verantwortliche Sender hat sich dazu verpflichtet, Vorwürfe im Zusammenhang mit der Durchsuchung eines Email-Accounts einer Mitarbeiterin in Bezug auf Esken nicht zu wiederholen.

Berlin - In dem juristischen Streit der SPD-Chefin Saskia Esken mit dem ARD-Magazin „Kontraste“ hat die Parteivorsitzende einen weiteren Erfolg errungen. Der verantwortliche Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat sich per Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, Vorwürfe im Zusammenhang mit der Durchsuchung eines Email-Accounts einer gekündigten Mitarbeiterin in Bezug auf Esken nicht zu wiederholen, wie aus einem unserer Zeitung vorliegenden Schreiben des RBB-Justitiariats an Eskens Anwalt Christian Schertz hervorgeht. In den im Internet abrufbaren TV-Bericht fügt der Sender zudem eine von Esken geforderte Klarstellung über ihre Beteiligung an dem Vorgang ein.

 

Der Bericht dreht sich um Eskens Tätigkeit im Vorstand des Landeselternbeirats Baden-Württemberg und die rechtswidrige Kündigung einer Mitarbeiterin der Geschäftsstelle im Jahr 2012. Esken hatte vor ihrer gemeinsamen Wahl mit Norbert Walter-Borjans an die SPD-Spitze die Erfahrungen in dem Gremium als Qualifikation für das Amt als Parteichefin angeführt. In dem kurz nach ihrer Wahl gesendeten „Kontraste“-Bericht ist jedoch von heftigen Auseinandersetzungen in dem Beirat zu der damaligen Zeit die Rede.

Anwalt: Durchsuchung erfolgte ohne Eskens Zutun

Der frühere Beiratsvorsitzende sagt in dem Beitrag, vor der Kündigung habe sich ein Vorstandsmitglied die Passwörter der Mitglieder der Geschäftsstelle geben lassen und sich dann „den Account der Mitarbeiter“ angeschaut. Manche Medien schrieben daraufhin von Spionage-Vorwürfen gegen Esken.

„Diese Aussage im RBB-Bericht ist in zweifacher Hinsicht unwahr gewesen“, sagte Schertz unserer Zeitung. „Zum einen hat sich das Vorstandsmitglied keinen Account eines Mitarbeiters angesehen, sondern den nicht personenbezogenen Sammelaccount des Landeselternbeirates.“ Zudem erwecke der Beitrag den Eindruck, dieses „sei mit Wissen und Wollen von Frau Esken geschehen, was schlicht unwahr ist“, fügte der Medienanwalt hinzu. „Es erfolgte ohne ihr Zutun. Der RBB hat jetzt beides eingeräumt, eine Unterlassungserklärung abgegeben und die Dinge korrigiert.“

Beitrag wird ergänzt, bleibt aber abrufbar

In dem dreiseitigen Schreiben an Schertz verpflichtet sich der RBB, die Aussagen des früheren Beiratsvorsitzenden nicht weiter in Bezug auf die SPD-Vorsitzende zu verbreiten. Andernfalls droht dem Sender eine Vertragsstrafe. Der RBB sagt zudem zu, den weiterhin in der Mediathek abrufbaren Fernsehbeitrag sowie in dem im Internet veröffentlichten Manuskript der Sendung nach der Aussage des früheren Vorstandsvorsitzenden eine weitere Passage einzufügen.

Darin wird hervorgehoben, dass es sich bei dem fraglichen Account nicht um das persönliche Email-Konto der Mitarbeiterin handelte. Ein Vorstandsmitglied des Landeselternbeirates habe sich das Passwort einer Mitarbeiterin für den Computer der Geschäftsstelle, an welchem die später gekündigte Mitarbeiterin arbeitete, geben lassen und „den dortigen, nicht personenbezogenen Funktionsaccount“ eingesehen, stellt der Sender nun klar. Und weiter: „Frau Esken legt Wert auf die Feststellung, dass sie erst nachträglich von der Einsichtnahme des Mailaccounts Kenntnis erlangte und daran nicht mitgewirkt hat. Diesen Eindruck wollte Kontraste auch nie erwecken.“

Esken hatte Interviews vor Ausstrahlung abgesagt

Der „Kontraste“-Beitrag bleibt aber weiterhin in der Mediathek abrufbar, wie ein RBB-Sprecher unserer Zeitung mitteilte. „Es wird weder einen Widerruf von Seiten des RBB geben, noch wird ‚Kontraste’ eine Gegendarstellung von Frau Esken senden.“ Um den Interessen der SPD-Vorsitzenden Rechnung zu tragen, werde der Beitrag aber um die Position von Esken ergänzt, die der Sender „selbstverständlich auch schon vor der Ausstrahlung, aber vergeblich angefragt“ habe, fügte der Sprecher des Senders hinzu. Esken hatte nach Angaben von „Kontraste“ zwei fest vereinbarte Interviews abgesagt.

Für Esken und die SPD ist die vom RBB abgegebene Unterlassungserklärung ein Erfolg. Der Sender hatte vor einigen Tagen bereits eine andere Stelle des Beitrags korrigiert, in dem Esken im Zusammenhang mit der Kündigung falsch zitiert worden war. In dem „Kontraste“-Bericht hieß es, Esken habe die betroffene Mitarbeiterin vor die Wahl gestellt, selbst zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Esken hatte die Mitarbeiterin jedoch vor die Wahl gestellt, entweder gekündigt zu werden oder einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Auch hierzu gab der Sender eine Unterlassungserklärung ab.