Die Sonderzahlungen zum Jahresende sind bei vielen Beschäftigten fest eingeplant. Doch Chancen auf das Weihnachtsgeld haben längst nicht alle Arbeitnehmer.
Wer für seine Liebsten zu Weihnachten Geschenke besorgen möchte, freut sich über eine zusätzliche Finanzspritze des Arbeitgebers. Hier ein Überblick über wichtige Fragen zur Sonderzahlung am Jahresende:
Wann wird das Weihnachtsgeld ausgezahlt?
In vielen Unternehmen gibt es mit dem Novembergehalt ein Weihnachtsgeld, aber eben nicht in allen.
Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Nein. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Weihnachtsgeld zu zahlen. Ein Anspruch kann sich lediglich ergeben aus:
· einem Tarifvertrag
· einer Betriebsvereinbarung
· einem Arbeitsvertrag
· einer wiederholten freiwilligen Leistung des Arbeitgebers
Warum zahlt nicht jeder Arbeitgeber Weihnachtsgeld?
Weil es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld gibt.
Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts geregelt, kann sich noch ein Anspruch aus der sogenannten betrieblichen Übung ableiten: Wer von seinem Arbeitgeber über mindestens drei Jahre ein Weihnachtsgeld in identischer Höhe erhalten hat, dem steht es demnach auch in den Folgejahren zu. Es sei denn, der Arbeitgeber hat „unter Vorbehalt“ bezahlt.
Wer erhält in Deutschland Weihnachtsgeld?
Gut die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland (53 Prozent) erhält ein Weihnachtsgeld, wie eine Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Die Höhe der tarifvertraglich vereinbarten Sonderzahlung ist demnach sehr unterschiedlich. Sie reicht laut WSI bei mittleren Entgeltgruppen von 250 Euro in der Landwirtschaft bis zu 3715 Euro in der chemischen Industrie.
Demnach sind die Chancen auf ein Weihnachtsgeld am höchsten, wenn das Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist. Ohne Tarifvertrag sinken die Chancen auf fest vereinbarte Sonderzahlungen.
Erhalten Tarifbeschäftigte häufiger und mehr Weihnachtsgeld als die übrigen Arbeitnehmer?
Ja. Da die Zahlungen in den jeweiligen Tarifverträgen vereinbart sind, fallen sie auch sehr unterschiedlich aus. Tarifverträge gelten aber längst nicht für alle Arbeitnehmer in Deutschland.
47 Prozent der westdeutschen und 57 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten arbeiteten 2020 in Betrieben, in denen es keinen Tarifvertrag gab, hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) festgestellt. Es gibt allerdings eine große Zahl von Betrieben, die ihre Zahlungen an Tarifverträgen orientieren, ohne aber verbindlich daran gebunden zu sein.
Bekommen auch Teilzeitbeschäftigte Weihnachtsgeld?
Ja. Aber auch das ist gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine tariflich festgelegte oder freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Bei Teilzeitbeschäftigten berechnet sich die Sonderzahlung im Verhältnis der jeweiligen reduzierten Arbeitszeit zur Vollzeitbeschäftigung, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund erklärt.