Alle schwebenden, also heliumgefüllten Luftballons sind an Bahnhöfen verboten. Das hat seinen guten Grund, wie Tausende S-Bahn-Fahrgäste jüngst wieder feststellen mussten.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Und wieder hat ein herrenloser Luftballon den S-Bahn-Verkehr lahmgelegt – diesmal am späten Samstagabend zwischen 21.10 und 23 Uhr. Das heliumgefüllte Souvenir war im unterirdischen S-Bahn-Halt Hauptbahnhof gegen eine Oberleitung geschwebt. Glücklicherweise handelte es sich nicht um einen metallbeschichteten Ballon: „Es gab keinen Lichtbogen, keinen Kurzschluss, keinen Knall, keinen Rauch, der Bahnsteig musste nicht geräumt werden“, sagt Denis Sobek, Sprecher der Bundespolizei. Dass es keine Beschädigungen gab, war allerdings auch die einzige gute Nachricht.

 

Denn der abendliche Zugverkehr wurde gleichwohl lahmgelegt – und der S-Bahn-Verkehr mit seinen vielen Reisenden, Frühlingsfest- und Helene-Fischer-Konzertbesuchern geriet aus dem Takt. Techniker der Bahn AG mussten den Strom abschalten und den Luftballon von der Oberleitung bergen. „Auf dem Gleis, auf dem die S-Bahnen in Richtung Schwabstraße fahren, war bis etwa 22.45 Uhr kein Zugverkehr möglich“, sagt ein Bahnsprecher. Um sicher zu gehen, dass die Oberleitung unbeschädigt geblieben war, startete eine Diesellok als Testzug ins Tunnelsystem Richtung Vaihingen.

Wieder Blockabfertigung für die Menschenmenge

Allerdings hatte auch lange nach dieser Zeit der Fahrgaststau seine Nachwehen: „Wegen Wasenschluss und Konzertende“, so Polizeisprecher Sobek, „mussten wir für die Menschenmenge am Bahnhof Bad Cannstatt eine Blockabfertigung einrichten.“

Die Züge der S 1 Kirchheim (Teck) nach Herrenberg wurden über den Hauptbahnhof oben und Stuttgart-West nach Stuttgart-Vaihingen umgeleitet. Die Züge der S 2 verkehrten jeweils in den Streckenabschnitten Schorndorf–Waiblingen und Filderstadt–-Vaihingen, die Züge der S 3 zwischen Backnang und Bad Cannstatt. Die Züge der S 4 und S 5 wendeten vorzeitig in Feuerbach beziehungsweise im Hauptbahnhof oben, die Züge der S 6 bereits in Zuffenhausen.

Bahnsprecher: Heliumgefüllte Ballons sind im Bahnhof verboten

Der Bahnsprecher betonte in diesem Zusammenhang noch einmal, dass „das Mitführen von aufsteigenden Luftballons aller Art auf Bahnhöfen verboten“ sei. Dies gelte also auch für heliumgefüllte Ballons ohne Metallbeschichtung. Darauf werde auch ausdrücklich in der Hausordnung unter Punkt 1.19 hingewiesen. Polizeisprecher Sobek empfiehlt übrigens das Festbinden am Armgelenk oder das Verpacken in einer Tüte.