Streit um Wassernetz Neuer Termin am Landgericht: Stuttgart will Urteil gegen EnBW

Auch der Wasserbehälter an der Hasenbergsteige gehört zum Netz, dass die Stadt erwerben will. Foto: EnBW AG

Seit elf Jahren ringt die Kommune um den Rückkauf der Versorgungsanlagen. Das Landgericht zeigte bisher wenig Neigung, eine Entscheidung zu treffen.

Elf Jahre nach der Einreichung der Klage gegen die Energie Baden-Württemberg (EnBW) strebt die Landeshauptstadt im Streit um den Rückkauf des Wassernetzes ein Urteil an. Ob das Landgericht Stuttgart vor der Kommunalwahl am 9. Juni Klarheit schafft, ist allerdings unsicher.

 

Bereits seit 2010 versucht der Gemeinderat, getrieben durch ein Bürgerbegehren, das Jahre zuvor im Rahmen eines Aktienverkaufs an die EnBW veräußerte Wassernetz zurückzuerhalten. Dazu gehörten dann auch die Wasserbezugsrechte bei den beiden großen Lieferanten, der Bodensee- und der Landeswasserversorgung. Das Wassernetz liegt heute bei der EnBW-Tochter Netze BW. Sie hatte bis 2013 auch die Konzession zum Betrieb. Weil eine sogenannte Endschaftsklausel fehlt, läuft die Konzession seitdem bis zum Ende des Rechtsstreits oder einer gütlichen Einigung weiter.

Gerichtsweg noch am Anfang

Der Streit um das Wassernetz ist die letzte ganz große Auseinandersetzung, die die Kommune mit der EnBW führt. An Strom- und Gasnetzen hält Stuttgart inzwischen 74,9 Prozent, der Altkonzessionär Netze BW in der gemeinsamen Besitz- und Betriebsgesellschaft (Netze Stuttgart GmbH) noch 25,1 Prozent. Beim Fernwärmenetz wird die Konzession nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nun von der Stadt ausgeschrieben werden. Hier ist Stuttgart mit ihrem Herausgabeanspruch gescheitert. Die EnBW konnte sich mit ihrer Meinung, das Netz unbefristet betreiben zu dürfen, aber auch nicht durchsetzen. Der BGH pocht auf den Wettbewerb.

Beim Wassernetz steht Stuttgart noch ganz am Anfang des Gerichtsweges. Die 15. Zivilkammer unter dem Vorsitz von Richter Bernd Schendzielorz appellierte bisher, die Streitparteien mögen sich auf einen Vergleich einlassen. Zuletzt korrigierte das Landgericht den Kaufpreis von 208 bis 290 auf 348 Millionen Euro. Der EnBW ist das zu wenig, der Stadt zu viel. Sie hatte über Jahre 160 Millionen Euro für den Rückkauf gebunkert, inzwischen ist diese Habenposition allerdings aufgelöst.

Vorschlag scheiterte im Gemeinderat

Ein vom EnBW-Aufsichtsrat abgesegneter Vorschlag, der den Rückkauf bis 2042 vertagt hätte, scheitere Ende 2022. Er hätte Netze BW eine 20 Jahre währende Konzession gebracht, die Stadt dafür ein Prozent an der Gesellschaft und eine Sperrminorität erhalten. Das war weit weg von der Forderung des Bürgerbegehrens. Die Mehrheit des Gemeinderates lehnte das ab und forderte Nachverhandlungen, die offenbar unergiebig waren.

In der Wassersache gebe es jetzt einen Fortsetzungstermin, teilt das Gericht auf Anfrage mit, und zwar für den 26. April um 10 Uhr im Saal 105 des Landgerichts. Auch die Anrechnung der Vorhaltekosten für Feuerlöscheinrichtungen ist zwischen Stadt und EnBW noch nicht entschieden. Die Stadt hat dazu Rückstellungen in Höhe von rund 40 Millionen Euro gebildet. Aktuell, so ein Gerichtssprecher, sei die Ergänzung eines Sachverständigengutachtens beauftragt.

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