Die Kündigungsfrist bei Strom- und Gasanbietern soll von vier auf zwei Wochen verkürzt werden. Philipp Rösler will mit der Neuregelung den Wettbewerb stärken.

Berlin - Wer unzufrieden ist oder den Preis für unangemessen hält, kann künftig schon binnen zwei Wochen den Vertrag bei seinem Strom- oder Gasanbieter kündigen. Die Bundesregierung billigte nach Angaben aus Kabinettskreisen am Mittwoch eine entsprechende Verordnungsänderung. Bisher beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will mit der Neuregelung den Wettbewerb stärken und Preistreiberei bei Strom und Gas vermeiden.

 

Künftig kann die Versorgung des Kunden durch den neuen Anbieter an jedem beliebigen Werktag beginnen - und nicht mehr erst zum 1. des nächsten Monats. Nach Angaben von Vergleichsportalen lassen sich durch Anbieterwechsel je nach Verbrauch teilweise mehr als 200 Euro pro Jahr sparen. Die deutschen Haushaltskunden könnten nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) derzeit unter durchschnittlich 102 Strom- und 37 Gasanbietern auswählen.

Die Neuregelung gilt nach einem Beschluss auch des Bundesrates und Verkündung im Bundesgesetzblatt - voraussichtlich ab dem Frühjahr.